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Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht. Ratsvorsitzende Beeken lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss: Das Bauleitplanverfahren wird wieder aufgenommen. Ferner wird den Entwürfen der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Nr. 68 Sondergebiet für Fachhandel und handwerkliche Dienstleitungen - sowie den Begründungen zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Auf ein erneutes Vorverfahren nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB wird verzichtet. Abstimmungsergebnis:
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