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Auszug - Bebauungsplan Nr. 127 - Ecke im Bereich Kuhlenstraße/An der Hössen, mit örtlichen Bauvorschriften  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
21/1150-02 Bebauungsplan Nr. 127 - Ecke im Bereich Kuhlenstraße/An der Hössen, mit örtlichen Bauvorschriften
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/1150
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage 21/1150-02 und bittet Herrn Weinert um weitere Ausführungen.

 

Herr Weinert erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die textlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften des Vorentwurfs des Bebauungsplanes, um anschließend auf die im Verfahren eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen einzugehen.

Seitens des Landkreises Ammerland wurde angeregt, ein Verkehrslärmgutachten sowie ein Oberflächenentwässerungsgutachten erstellen zu lassen. Ziel der Oberflächenentwässerung sollte eine geregelte und gedrosselte Ableitung in die Kleine Norderbäke sein; Teilbereiche könnten an den bestehenden Regenwasserkanal angeschlossen werden, wenn dies aus technischer Sicht erforderlich sei. Beide Gutachten würden bis zum nächsten Verwaltungsausschuss eingeholt und in die Unterlagen eingearbeitet werden. Der Auslegungsbeschluss würde auch erst dann gefasst werden.

 

Ratsherr Hots steht dem Vorhaben positiv gegenüber, da es geeignet sei das Gelände aufzuwerten.  

 

Ratsherr Töpfel hinterfragt die Anzahl der neu anzupflanzenden Bäume.
Herr Weinert erklärt, dass pro sechs Parkplätze festgesetzt sei, ein Baum anzupflanzen. Die Gesamtanzahl der Bäume hänge somit von der Nutzung und Anzahl der Stellplätze ab.


Beschlussvorschlag den Verwaltungsausschuss:
Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 127 - Ecke im Bereich Kuhlenstraße/An der Hössen, mit örtlichen Bauvorschriften - im Verfahren nach § 13a BauGB -  sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:

einstimmig