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Beschlussvorschlag:Der Bebauungsplan Nr. 127 Kuhlenstraße/An der Hössen - mit örtlichen Bauvorschriften – wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 131. Berichtigung angepasst.
Sachverhalt:Mit anliegendem Schreiben und erster Projektskizze beantragt die Firma Georg Koch GmbH, Hollriede, für die im Eigentum der Firma stehenden Flächen am Altstandort entlang der Straßen ‚Kuhlenstraße‘ und ‚An der Hössen‘ die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur planungsrechtlichen Vorbereitung einer Augenarztklinik sowie einer Wohnnutzung.
Derzeit besteht für das Areal kein Bebauungsplan. Eine Bebauung würde sich somit nach § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles - richten. Aufgrund der Dimension des Vorhabens besteht jedoch ein Planungserfordernis. Ebenfalls könnte ohne Bauleitplanverfahren keine Feinsteuerung des Vorhabens z. B. hinsichtlich der wesentlichen Gestaltungsmerkmale oder Höhen erfolgen.
Die Stadt Westerstede wurde 2008 auf Grundlage ihres integrierten städtischen Entwicklungs- und Wachstumskonzeptes (ISEK) unter dem Leitgedanken „Gesundheitsstadt im Grünen“ in das EFRE-Förderprogramm zur Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete für den Förderzeitraum von 2007 bis 2013 ausgewählt. Die Stadt Westerstede hat sich in ihrer langfristigen Planung stark auf das Thema und die Chancen der Wachstumsbranche Gesundheitswirtschaft fokussiert. In den letzten Jahren hat Westerstede seine besonderen Standortvorteile durch das kontinuierlich expandierende Klinik-Zentrum und die steigende Anzahl von gesundheitsnahen Einrichtungen, Praxen und Dienstleistungen genutzt und so die vorhandenen Entwicklungspotenziale erschließen können. Durch das Projekt hat sich Westerstede als „Gesundheitsstadt“ regional und überregional etabliert. Das Areal der Firma Koch wurde in diesen Überlegungen immer wieder eingebracht. Nunmehr ergibt sich die Möglichkeit, das Grundstück entsprechend der vorgenannten Strategie zu entwickeln. Erste Visualisierungen des Baukörpers können in der Sitzung präsentiert werden.
Innerhalb der Arbeitstagungen über die bauliche Gestaltung und Verdichtung im innerstädtischen Bereich wurde der Bereich der Kuhlenstraße aufgrund der Verkehrsbedeutung und der Nähe zur Innenstadt dem Schwerpunkt einer Hauptverkehrsstraße mit entsprechender verdichteter und zweigeschossiger Bebauung zugeordnet. Dies sollte jedoch lediglich für den direkten Bereich an der Kuhlenstraße gelten (Wohnbebauung); für den Bereich der geplanten Augenklinik wird eine höhere Ausnutzung, wie auch beim Krankenhausgebäude, vorgeschlagen. Im weiteren Verfahren werden die Vorgaben zur Geschossigkeit, von Trauf- und Firsthöhen sowie von den örtlichen Bauvorschriften und hier insbesondere von Dachneigungen, hergeleitet und festgesetzt. Ebenfalls sollte die Verbreiterung der Nebenanlage im Bereich der Straße ‚An der Hössen‘ ein weiterer Planungsinhalt sein.
Der Bebauungsplan sollte nicht nur für den beantragten Bereich, sondern für das gesamte bisher nicht beplante Quartier nördlich der Kuhlenstraße und entlang der Straße „An der Hössen“ aufgestellt werden, um eine Planungssicherheit für alle Eigentümer zu erlangen.
Die Verwaltung bittet, das Bauleitplanverfahren durch Fassung des Aufstellungsbeschlusses einzuleiten. Danach wird die Verwaltung die Planungsrahmenbedingungen ermitteln, ggf. erforderliche Gutachten einholen und das weitere Verfahren in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorstellen.
Finanzielle Auswirkungen:Die Kostenträgerschaft wird im Rahmen noch zu führender Gespräche abgestimmt.
Anlage/n:Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes
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