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Ratsvorsitzende Beeken verweist auf die Beschlussvorlage 22/1308. Wortmeldungen erfolgen nicht. Die Ratsvorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 321.000 € werden gem. § 117 NKomVG genehmigt. Abstimmungsergebnis:
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