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Beschlussvorschlag:Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 321.000 € werden gem. § 117 NKomVG genehmigt. Sachverhalt:Zur RHODO im nächsten Jahr soll auf dem Albert-Post-Platz am 13. Mai 2023 ein großes Eröffnungskonzert stattfinden. Die tatsächlichen Aufwendungen und Erträge fließen für die Veranstaltung erst im Haushaltsjahr 2023 ab bzw. zu, jedoch ist es für die Auftragserteilung unabdingbar, die Mittel bereits zum jetzigen Zeitpunkt entsprechend zu binden und haushaltswirtschaftlich abzubilden (vgl. §§ 25, 27 KomHKVO). Die Veranstaltung wird zum jetzigen Zeitpunkt mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 321.000 € kalkuliert. Im Jahr 2023 stehen dem Aufwand entsprechende Erträge aus dem Verkauf der Karten und Sponsorengelder entgegen. Im laufenden Haushaltsjahr stehen entsprechende Mehrerträge bei der Einkommen- u. Umsatzsteuer zur Verfügung.
Durch die Auftragserteilung sind die künftigen Haushaltsmittel gebunden und sind überplanmäßig gem. § 117 NKomVG bereitzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:
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