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Auszug - Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rat der Stadt Westerstede Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 11.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:22 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
22/1261-01 Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
22/1261
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Heuer, Karina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Kroon erklärt, dass das Thema jeden Einzelnen persönlich betreffe und er die geheime Abstimmung beantrage. Heute sei im ersten Schritt nur über die potentielle Änderung der Hauptsatzung zu entscheiden. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund habe zu diesem Thema entsprechende Mustersatzungen vorbereitet, auf die man im weiteren Verfahren zurückgreifen könne. In den letzten Jahren habe das Streaming von Sitzungen und damit die Transparenz in anderen Kommunen zugenommen. Auch im Ammerland habe man mit den Gemeinden Bad Zwischenahn und Edewecht bereits Kommunen, die ihre Ratssitzungen übertragen. Es sei sinnvoll, darüber nachzudenken, dies auch in Westerstede durchzuführen. Die Transparenz der im Rat getroffenen Entscheidungen werde erhöht, da jeder die Möglichkeit habe, nachzuverfolgen wie Entscheidungen zustande gekommen seien. Aus Bad Zwischenahn habe er positive Erfahrungen in Bezug auf Streaming wahrnehmen können.

Ratsherr Lukoschus stellt fest, dass der Antrag, Streaming zu ermöglichen, nicht neu sei. Nur durch Streaming sei eine Transparenz und eine ehrliche Kommunikation mit den Bürgern zu erreichen. In Protokollen sei nicht alles Gesagte genauso schriftlich zu erfassen. Weiterhin erreiche man durch Streaming eine erleichterte Rechtfertigung gegenüber dem Bürger. Mittlerweile würde viele andere Kommunen Streaming von Sitzungen anbieten.

Ratsfrau Kundt-Bergmann weist darauf hin, dass sich jedes Ratsmitglied bereits mit seiner Kandidatur zu einer Person der Öffentlichkeit gemacht habe. Man sei wichtiger Entscheidungsträger für die Stadt Westerstede und genieße das Vertrauen der Bürger. So stelle sich die Frage, ob man den Bürgern daher nicht auch die größtmögliche Transparenz bieten müsse. Man biete den Bürgern aktuell zwar die Möglichkeit, als Zuhörer unmittelbar an der Ratssitzung teilzunehmen, jedoch schließe man hierbei gegebenenfalls Personen, z. B. mit körperlicher Beeinträchtigung, aus. Die Gemeinde Bad Zwischenahn führe Streaming bereits sehr erfolgreich durch und es mangele dort auch nicht an interessierten Zuhörern. Aus ihrer Sicht gebe es keine Gründe, sich gegen Streaming zu entscheiden. Zunächst sei mit der anstehenden Satzungsänderung nur über die Grundvoraussetzung zur Möglichkeit des Streaming zu entscheiden.

Ratsherr Hooymann äert, dass Demokratie aus seiner Sicht von der Möglichkeit aktiv mitzumachen lebe. Die Voraussetzung mitmachen zu können sei, dass man Kenntnis habe, von dem was in einer Sitzung geschehe. Der Bürger müsse nachvollziehen können, warum und wie eine Entscheidung getroffen wurde. Um die Demokratie lebhafter zu gestalten, sei das Angebot von Streaming ein erster Schritt.

Ratsherr Schmidt-Berg spricht sich ebenfalls für eine geheime Abstimmung aus. Jeder müsse für sich persönlich entscheiden, wie er zu dem Thema stehe.

Ratsherr Eilers stellt klar, dass Bedenken gegenüber dem Streaming durchaus nachvollziehbar seien. Man müsse heute noch nicht über ein abschließendes Konzept zum Streaming entscheiden, sondern zunächst nur über den Entwurf zur Satzungsänderung, um die Möglichkeit von Streaming zu schaffen. In diesem Zusammenhang sei ein für alle akzeptables Konzept zum Streaming zu erarbeiten.

Ratsherr Schneider erörtert, dass es beim Streaming auch um Persönlichkeitsrechte gehe. Es sei festzulegen, welche Sitzungen per Streaming übertragen werden sollen. Aus seiner Sicht werde das Angebot von Streaming überbewertet. Beispielsweise würden sich in der Stadt Göttingen regelmäßig nur circa 40 Menschen und in Oldenburg nur 1.000 Menschen bei 170.000 Einwohnern die Sitzungen per Streaming anschauen. Das Kosten- Nutzenverhältnis sei nicht ausgeglichen.

Ratsherr Frank Oeltjen bekräftigt, dass es aufgrund der betroffenen Persönlichkeitsrechte kein einfaches Thema sei. Sollte man heute der zukünftigen Satzungsänderung zustimmen öffne man die Tür für das Streaming. Er weist diesbezüglich auf die technischen Anforderungen hin und dass immer nur eine begrenzte Zahl an Zuschauern erreicht werde.

Ratsvorsitzende Beeken lässt sodann über den Antrag auf geheime Abstimmung abstimmen.

Dem Antrag auf geheime Abstimmung wird einstimmig stattgegeben.

Ratsvorsitzende Beeken bestimmt Ratsfrau Welter sowie die Ratsherren Eilers und Berg für die Feststellung des Wahlergebnisses, formuliert den Beschlussvorschlag und lässt sodann die geheime Abstimmung durchführen.
 


Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Westerstede vorzubereiten. Ziel ist bei Vorliegen der Voraussetzungen die Ermöglichung von Film- und Tonaufnahmen von Mitgliedern des Rates nach § 64 Abs. 2 Satz 2-3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes.
 


Abstimmungsergebnis:


-mehrheitlich abgelehnt bei 14 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen-