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Auszug - 132. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Nr. 57B - Moorburg Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften - Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 29.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:56 Anlass: Sitzung
Raum: Saal auf dem Jaspershof
Ort: Zum Stiftungspark 27, 26655 Westerstede
22/1211-02 132. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Nr. 57B - Moorburg Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
22/1211
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der stellvertretende Ausschussvorsitzenden verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 22/1211-02 und bittet Herr Hinrichs um nähere Erläuterungen.

Herr Hinrichs erläutert anhand eines Lageplanes die dörfliche Struktur in Moorburg. Anlass der Planung sei eine beabsichtigte Gewerbeentwicklung sowie eine weitere Wohnbebauung an der Friesenstraße. Maßgebend für die bauliche Entwicklung im Eingangsbereich der Friesenstraße sei die strenzugeordnete Wohnbebauung, die mit dem Gebietscharakter des dörflichen Wohngebietes planerisch aufgenommen werde. Durch einen 15 Meter breiten randlichen Grünstreifen sowie der Planung einer Baulinie zur Lärmabschirmung im südlichen Grundstücksbereich würden die dörflichen Belange bei der Gewerbegebietsentwicklung beachtet. Weiterhin werde mit einer maximalen Traufhe von 6,00 Meter sowie einer maximalen Firsthöhe von 12,00 Meter der dörflichen Struktur entgegengekommen. Herr Hinrichs fügt hinzu, dass den Ratsmitgliedern ein Schreiben des Ortsbürgervereins Moorburg zugeleitet wurde, in dem Bedenken hinsichtlich der gewerblichen Entwicklung im Dorf geäert wurden.

Herr Leffers ergänzt, dass der vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplanes einen Kompromiss zwischen der dörflichen Wohnentwicklung, Entwicklung des Gewerbegebietes sowie den Belangen des Dorfes darstelle. Er weist insbesondere auf den Ausschluss des betriebsbezogenen Wohnens im Gewerbegebiet hin; der Ausschluss des Wohnens sei zum Schutz des angrenzenden Industriebetriebes erforderlich.

In der anschließenden Diskussion erkennen die Ausschussmitglieder einen gewissen Gesprächs- und Informationsbedarf hinsichtlich der gewerblichen Entwicklung an. So wird vorgeschlagen, das Verfahren in zwei Teilbereiche zu teilen; der Teilbereich A beinhaltete die westliche Seite der Friesenstraße mit der angedachten weiteren Wohnbebauung - der Teilbereich B beinhalte die östliche Seite der Friesenstraße inklusive der gewerblichen Entwicklung. Für den Teilbereich A nne bereits das Beteiligungsverfahren beschlossen werden. Hinsichtlich des Teilbereich B solle eine informelle Bürgerbeteiligung in Form einer abendlichen Informationsveranstaltung stattfinden, bei der auch über den Teilbereich A informiert werden könne.

Ratsherr Töpfel führt ergänzend aus, dass bereits Erdbewegungen auf der Fläche der gewerblichen Entwicklung stattgefunden hätten und schlägt einen Ortstermin vor der nächsten Ausschusssitzung vor.

Die Ausschussmitglieder stimmen dem Vorschlag von Ratsherrn Töpfel einhellig zu.
 


Beschlussvorschlag den Verwaltungsausschuss:

Das Bauleitplanverfahren wird in die Teilbereiche A westliche Seite der Friesenstraße und Teilbereich B östliche Seite der Friesenstraße geteilt.

r den Teilbereich A wird die Verwaltung mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.

Weiterhin wird eine frühzeitige Bürgerinformation in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.

 

r den Teilbereich B wird die Verwaltung zur Durchführung einer informellen Informationsveranstaltung, um die Planungsrahmenbedingungen zu erörtern, beauftragt.
 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.