Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Weiterhin wird eine frühzeitige Bürgerinformation in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.
Sachverhalt:Der Aufstellungsbeschluss der 132. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 57B - Moorburg Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften wurde durch den Verwaltungsausschuss am 17.05.2022 nach vorheriger Beratung im Bauausschuss vom 25.04.2022 gefasst. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines straßenzugeordneten dörflichen Mischgebietes zur Realisierung weiterer Wohnnutzungen im Bereich der Friesenstraße. Weiterhin werden durch die Planaufstellung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Betriebes „E&E- Die Partylöwen“ mit Lagerhallen vorbereitet und dabei das betriebliche Wohnen ausgeschlossen. Durch örtliche Bauvorschriften sowie durch die Festsetzung von Trauf- und Firsthöhen und Eingrünungsmaßnahmen soll eine dörfliche Verträglichkeit der Planung geschaffen werden. Zum weiteren Inhalt des Aufstellungsbeschlusses wird auf die Ursprungsvorlage Nr. 22/12/11 verwiesen.
Das Planungsbüro NWP, Oldenburg, wurde zwischenzeitlich gebeten, einen Vorentwurf des Bebauungsplanes anzufertigen, der in der Ausschusssitzung vorgestellt wird.
Die Verwaltung schlägt vor, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die Ziele der Planung zu informieren.
Es wird gebeten, den Verfahrensbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens fallen Aufwendungen in Höhe von rd. 10.000 Euro an. Für das Gesamtprojekt fallen Aufwendungen von rd. 25.000 Euro für die Erstellung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes an.
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |