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Auszug - Sachlicher Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" gemäß § 5 Abs. 2 b Baugesetzbuch - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:56 Anlass: Sitzung
Raum: Saal auf dem Jaspershof
Ort: Zum Stiftungspark 27, 26655 Westerstede
21/1141-01 Sachlicher Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" gemäß § 5 Abs. 2 b Baugesetzbuch - Festlegung des Beteiligungsverfahrens

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/1141
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/1141-01 und bittet Herrn Diekmann vom Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner um nähere Erläuterungen.

Herr Diekmann stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation zunächst die klimapolitischen Ziele auf Bundes- und Landesebene vor und erläutert, dass zur Erreichung dieser Ziele u.a. ein schnellerer Ausbau der privilegierten Windenergieanlagen erforderlich sei. Hierfür sei eine Änderung der Gesetzeslage und ein Paradigmenwechsel in der Steuerungsmöglichkeit initiiert worden. So müssten nunmehr die Bundesländer einen sog. Flächenbeitragswert erfüllen und die bekannte Steuerungswirkung nach § 35 Absatz 3 Satz 3 Baugesetzbuch entfalle. Damit die Stadt Westerstede noch wirksam mit einer übergangsweisen zulässigen Ausschlusswirkung planen könne, müsste der Flächennutzungsplan bis Ende Januar 2024 rechtswirksam seien.  Insofern müsse nunmehr in das Aufstellungsverfahren eingestiegen werden. Zur Vorbereitung des Flächennutzungsplanvorentwurfs sei eine gesamträumliche Untersuchung des Stadtgebietes in Form einer Standortpotentialanlayse durchgeführt worden.

Hierbei würden durch ein systematisches Vorgehen in einem schlüssigen Konzept und der der Unterscheidung von sog. harten und weichen Tabukriterien mögliche Flächenr die Nutzung von Windenergie identifiziert.

Sodann erläutert Herr Diekmann die Wirkung und die Bedeutung der harten und weichen Tabukriterien. Die harten Tabukriterien gelten für Flächen, auf denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen sei, wie etwa Straßen oder Wohnbauflächen. Demgegenüber seien weiche Tabukriterien anzuwenden für Flächen, die einer Berücksichtigung im Zuge der Abwägung zugänglich seien. Mit ihnen würden Bereiche des Stadtgebietes erfasst, in denen nach dem Willen der Stadt, die Errichtung von Windenergieanlagen aus unterschiedlichen planungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen werden solle.

Alsdann erläutert er die jeweiligen harten und weichen Tabukriterien zu den Themen:

1. Wohnen, Gewerbe und Sondergebiete

2. Infrastruktur und Versorgungsleitungen

3. Gewässer, naturschutzrechtlich geschützte Gebiete und schutzwürdige Bereiche, Kompensationsflächen, Kulturgüter und Waldflächen und

4. Raumordnung

Zum letzgenannten Thema führt Herr Diekmann explizit aus, dass die Vorranggebiete Rohstoffgewinnung Torf und die Vorranggebiete Natur und Landschaft aus dem Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Ammerland 1996 derzeit nicht als Tabuzone gewertet wurden, da diese Planausweisung bereits stark veraltet und der weitere Bestand der Festlegung zu hinterfragen sei. Hier müsse der Landkreis Ammerland im Verfahren eine Stellungnahme zu abgeben. 

Als Referenzanlage sei eine marktübliche Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von 200m in das Konzept eingestellt worden.

Anschließend weist Herr Diekmann auf die Schlagworte „Rotor-Out“ und „Rotor-In“ hin. In der Studie sei mit der Rotor-Out Variante gerechnet worden, heißt, dass nur der Mast innerhalb der festgelegten Flächen stehen sste; die Rotoren dürften sich außerhalb dieser Fläche befinden. In der Flächennutzungsplanänderung müssten sich mtliche Bauteile innerhalb der ausgewiesenen Fläche befinden, sodass die einzelnen Sondergebiete 520m zu Wohngebäuden einhielten, der Mast jedoch 600m Abstand hielte.

Zuletzt zeigt Herr Diekmann die einzelnen Teilbereiche des Vorentwurfs. Insgesamt seien elf Bereiche mit einer Gesamtfläche von rd. 230ha identifiziert worden. Die Bestandwindparks ‚Karlshof und ‚Garnholt seien durch die Studie in ihrer Ausdehnung zwar nicht komplett bestätigt worden, jedoch im Zuge des Repowerings näher zu betrachten und hier vollends übernommen. Der Gesetzgeber stelle das Repowering in der neuen Gesetzgebung besonders heraus.  

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Diekmann für die Ausführungen und bittet die Ausschussmitglieder um Nachfragen bzw. Wortbeiträge.

Ratsherr Scholljegerdes erkundigt sich über die mögliche Anzahl an weiteren Windenergieanlagen im Stadtgebiet.

Herr Diekmann erläutert, dass eine Aussage zu der Anzahl der potentiell möglichen Windenergieanlagen nicht pauschal getätigt werde könne; vielmehr käme es auf den jeweiligen Zuschnitt der einzelnen Fläche an.

Ratsherr Gerstenkorn hinterfragt die Eigentumsverhältnisse der überplanten Bereiche.

Herr Diekmann erläutert, dass die vorliegende Planung losgelöst von den Eigentumsverhältnissen aufgrund der Ergebnisse des Standortkonzeptes herausgearbeitet wurde. Die Durchsetzbarkeit der Planung hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse werde dem Genehmigungsverfahren überlassen.

Ratsherr Kroon bedankt sich für den informativen Vortrag und spricht sich für eine transparente Planung aus. Mit den vorliegenden Grundlagen könnten die weiteren Planungsschritte begangen werden.

Ratsherr Lukoschus ergänzt, dass nunmehr geplant werden müsste, um das Heft selbst in der Hand zu behalten. Auch er spricht sich für eine transparente Öffentlichkeitsbeteiligung aus.

Ratsherr Töpfel begrüßt, dass in die Planung eingestiegen werde; jedoch hätte man schon längst eine solche Planung fertig haben können, hätte man in den letzten Jahren der Windenergie mehr Freiraum eingeräumt.

Ratsherr Schmidt-Berg gibt zu bedenken, dass durch die rechtlichen Vorgaben des Bundes und der Länder der Spielraum der Kommunen eingeengt werde. Der vorliegende Vorschlag der Flächennutzungsplanänderung stelle für ihn einen akzeptablen Weg dar und er schlägt eine Beteiligung der Nachbarkommunen vor.

Herr Hinrichs ergänzt, dass eine über den üblichen Rahmen hinausgehendergerbeteiligung vorgeschlagen werde; so seien neben der Einsicht im Rathaus und im Internet, eine abendliche Informationsveranstaltung sowie zusätzlich zwei Bürgerinformationstage angedacht.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Cording erläutert Herr Leffers, dass der Anteil der regenerativen Energien am Gesamtstromverbrauch in der Stadt Westerstede bei rund 80 % liege. 
 


Beschlussvorschlag den Verwaltungsausschuss:

Die Standortpotentialanalyse Windenergie wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Vorentwurf der hieraus abgeleiteten Flächennutzungsplanänderung wird beschlossen.

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.

Zusätzlich werden zwei Bürgerinformationstage und eine Informationsveranstaltung durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.