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Der stellvertretende Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage 23/1410 und bittet Herrn Hinrichs um weitere Ausführungen.
Herr Hinrichs erläutert anhand eines Lageplans die derzeitigen Standorte der Bushaltestellen am Altenheim sowie die der Lichtsignalanlage. Geplant sei die Umsetzung der Bushaltestelle in Richtung Kuhlenstraße mit beidseitigem barrierefreien Ausbau als Fahrbahnrandhaltestelle. Da für die Umsetzung und Bewilligung der Fördergelder für den Fußweg eine Mindestbreite von 2,50 m bestehen müsse (Ausstiegsbereich für Rollstuhlfahrer), werde noch entsprechend Grunderwerb erforderlich. Alternativ müssten die Busbuchten einrücken, was zugleich zur Verkehrsberuhigung beitragen könnte. Die abgängige Lichtsignalanlage solle in diesem Zusammenhang ebenfalls modernisiert und mit taktilen Leitelementen mit der Bushaltestelle verknüpft werden. Der Standort müsse dichter an die Kreuzung Woltersdamm heranrücken.
Ratsherr Lukoschus hinterfragt, welche Buslinie die Haltestelle befahren würde und wie hoch die Frequentierung sei. Herr Hinrichs erklärt, dass die Haltestelle von drei Buslinien angefahren werde und pro Tag mit ca. 10 Ein- und Ausstiege gerechnet werden kann. Wegen der Lage direkt am Altenheim sei der Ausbau gerechtfertigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den genauen Fahrplan der Buslinien für diese Haltestelle zu überprüfen.
Ratsherr Kuhlmann fragt, wie weit die Ampelanlage nach dem Umbau von der Straße Woltersdamm entfernt sei. Herr Hinrichs erläutert, dass ein Verkehrsplaner beauftragt werden müsse, um technische Fragen konkret beantworten zu können.
Herr Leffers ergänzt, dass der generelle Auftrag zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen vom Land gekommen wäre. Ziel sei es, die Attraktivität des ÖPNV insgesamt zu steigern und damit die Fahrgastzahlen zu erhöhen. Pro Jahr sollten etwa drei bis vier Haltestellen ausgebaut werden.
Ratsherr Kroon unterstützt den Antrag und ist der Ansicht, dass sich die Bushaltestelle an der richtigen Örtlichkeit befindet. Technische Fragen können im weiteren Verlauf geklärt werden.
Ratsherr Lukoschus merkt an, die Priorisierung der geplanten Ausbauhaltestellen generell zu überdenken. Beschluss: Der Ausbau der Haltestellen wird gemäß den Vorgaben der ÖPNV-Förderung umgesetzt, sofern die Fördermittel vom Zweckverband Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen (ZVBN) bewilligt werden. Im Haushalt 2024 sind für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 11.600,- Euro als Eigenanteil einzuplanen, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die Priorisierung der Investitionen für das Haushaltsjahr 2024.
Die Lichtsignalanlage in der Grünen Straße wird mit einer Summe von 40.000,- € ins nächste Haushaltsjahr 2024 vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die Priorisierung der Investitionen für das Haushaltsjahr 2024 eingeplant. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung. |
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