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Auszug - Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes - Bebauungsplan Nr. 129 Halsbek Mitte, mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
23/1387 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes - Bebauungsplan Nr. 129 Halsbek Mitte, mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 23/1387 und bittet Herrn Leffers um weitere Ausführungen.

Herr Leffers beschreibt anhand eines Luftbildes das Plangebiet entlang der Halsbeker Straße und erläutert den derzeitigen Stand der Planungen. Im Nachgang der vergangenen Ausschusssitzung habe es eine intensive Befassung mit dem Thema, vordringlich zu der Reihenhausanlage sowie zu den Traufhöhen, im Dorf gegeben, was die Anlagen zur Beschlussvorlage verdeutlichten.

Der Ausschussvorsitzende ist der Ansicht, man müsse im weiteren Planverfahren behutsam vorgehen und die Anlieger bei den folgenden Verfahrensschritten mit einbeziehen.

Ratsherr Kroon stellt heraus, dass die vorgezogene Einbindung des Dorfes von wichtiger Bedeutung gewesen wäre und hieraus Kompromisse geschlossen werden konnten. Die Traufhöhe sollte einheitlich auf 4,50 m festgelegt werden.

Ratsfrau Eilers regt an, die Gebäudelänge des Reihenhauses zu reduzieren, um eventuell zwei einzelne Anlagen unterzubringen, damit der Dorfcharakter gewahrt bleibe und ein höherer Wohnwert entstehe. Weiterhin schlägt sie vor, Nebenanlagen in Form von Gebäuden entlang der Straßenverkehrsfläche im Bebauungsplan auszuschließen.

Ratsherr Töpfel gibt zu bedenken, dass die Traufhöhe von 6,00 m nicht dorfverträglich sei.

Herr Meinen führt aus, im Zuge der weiteren Planungen auch an die Verbreiterung der Nebenanlage an der Halsbeker Hauptstraße zu denken.

Herr Leffers erklärt, dass die Folgeaspekte wie Entwässerung, Straßenführung und eventuelle Verbreiterung der Nebenanlage im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

Der Ausschussvorsitzende fasst zusammen, dass eine Reihenhausanlage gebilligt werde sowie die Traufhöhe einheitlich auf max. 4,50m festgesetzt werde.


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 – Halsbek Mitte, mit örtlichen Bauvorschriften - im Verfahren nach § 13a BauGB - wird beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der Berichtigung (138. Änderung) angepasst.

 

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht.
 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig