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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/0981-05 und bittet Frau Abel vom Planungsbüro NWP um nähere Erläuterungen der Vorlage. Frau Abel stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation den Geltungsbereich der Bauleitplanung sowie die Planungsrahmenbedingungen und die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen vor. Hierbei geht sie insbesondere auf die Hinweise des Landkreises Ammerland zum Lärmschutzgutachten sowie auf die Stellungnahme des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr zur grundsätzlichen Zustimmung, ein. Ergänzend habe das Landesamt auf die Übernahme des Sichtdreieckes hingewiesen. Frau Abel schlägt vor, dem Hinweis nicht zu folgen, da das Sichtdreieck innerhalb einer Grünfläche sowie im nichtüberbaubaren Bereich entlang der Bauverbotszone zur Ammerlandallee liege, in denen Hochbauten ausgeschlossen seien. Im Verfahren sei darüber hinaus eine private Stellungnahme eingegangen. Inhaltlich beziehe sich die Stellungnahme auf die Einbeziehung eines Grundstücks in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Der Einwender befürchte eine Überformung der Hofstelle. Weiterhin werde Stellung zum Entwässerungskonzept bezogen und auf die angespannte Bestandssituation hingewiesen. Der Stadt sei die Bestandssituation bekannt und verwiese darauf, dass diese Situation durch die Planung nicht verschärft werde. Beschlussvorschlag an den Rat: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 125 - Wohnen und Gewerbe Kleinburgforder Straße, mit örtlichen Bauvorschriften - aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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