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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/1067-02 und bittet Frau Abel vom Planungsbüro NWP um weitere Ausführungen. Frau Abel stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation den Geltungsbereich der Bauleitplanung sowie die Planungsrahmenbedingungen und die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen vor. Die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Ammerland habe in ihrer Stellungnahme auf eine Unrichtigkeit in dem Lärmschutzgutachten hingewiesen, die eine Auswirkung auf die Lage der maßgeblichen Außenlärmpegel (MALP) hat. Die Verwaltung habe eine Klarstellung des Lärmschutzgutachtens in Auftrag gegeben und den Bebauungsplan entsprechend des neuen Gutachtens angepasst. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht betroffen seien, sei bereits ein sog. ergänztes Verfahren nach § 4a III S. 4 BauGB durchgeführt worden, sodass von der Durchführung einer erneuten Auslegung verzichtet wurde. Die Einholung der Stellungnahmen sei auf die betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt worden. Explizit seien die Grundstückseigentümer sowie der Landkreis Ammerland in Funktion der unteren Immissionsschutzbehörde beteiligt worden. Alle Beteiligten hätten der Änderung bereits zugestimmt. Beschlussvorschlag an den Rat: Den Verfahrensvorschlägen und dem beschränkten erneuten Beteiligungsverfahren wird zugestimmt.
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der 126 - Halsbek Ost Erweiterung- mit örtlichen Bauvorschriften - im Verfahren nach § 13b BauGB wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 130. Änderung (Berichtigung) angepasst. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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