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Beschlussvorschlag:Den Verfahrensvorschlägen und dem beschränkten erneuten Beteiligungsverfahren wird zugestimmt.
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der 126 - Halsbek Ost Erweiterung- mit örtlichen Bauvorschriften - im Verfahren nach § 13b BauGB wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 130. Änderung (Berichtigung) angepasst. Sachverhalt:Die öffentliche Auslegung des o.g. Verfahrens wird im Zeitraum vom 05.05.2023 bis einschl. 05.06.2023 durchgeführt. Die Unterlagen können auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Feststellungs- und Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de, Rubrik: Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht. Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgelegt worden und ihnen eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschl. zum 05.06.2023 gegeben.
Nach Fristende wird das Planungsbüro NWP schnellstmöglich eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen vorbereiten, die dann kurzfristig zur Verfügung gestellt wird.
Die Beschlussvorlage wird ggf. nach Fristende ergänzt.
Ergänzung 09.06.2023 In der öffentlichen Auslegung sind keine privaten Stellungnahmen eingegangen. Es sind jedoch sind mehrere Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Ammerland hat in ihrer Stellungnahme auf eine Unrichtigkeit in dem Lärmschutzgutachten hingewiesen, die eine Auswirkung auf die Lage der maßgeblichen Außenlärmpegel (MALP) hat. Die Verwaltung hat eine Klarstellung des Lärmschutzgutachtens in Auftrag gegeben und den Bebauungsplan entsprechend des neuen Gutachtens angepasst. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht betroffen sind, wurde bereits ein sog. ergänztes Verfahren nach § 4a III S. 4 BauGB durchgeführt, sodass von der Durchführung einer erneuten Auslegung verzichtet wurde. Die Einholung der Stellungnahmen wurde auf die betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. Explizit wurden die Grundstückseigentümer sowie der Landkreis Ammerland in Funktion der unteren Immissionsschutzbehörde beteiligt. Der Landkreis Ammerland sowie die Stadtentwicklungsgesellschaft haben dem Verfahren bereits zugestimmt. Die Zustimmung eines Flächeneigentümers steht noch aus; in der Sitzung des Bauausschusses wird hierüber berichtet.
Auf die anliegende Tabelle wird verwiesen.
Der Rat wird gebeten, der Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs sowie dem beschränkten Beteiligungsverfahren zuzustimmen.
Der Rat wird ebenfalls gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch den Satzungsbeschluss zum Abschluss zu bringen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 130. Änderung (Berichtigung) angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Planungsträger ist die Stadtentwicklungsgesellschaft; die Kosten werden von dort übernommen.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen (nachgereicht 09.06.2023) Planzeichnung, nachgereicht 26.06.2023
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