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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 23/1481 und bittet Herrn Wienken, Ammerländer Wasseracht, um nähere Erläuterungen. Herr Wienken stellt sich und die grundsätzlichen Aufgaben sowie Strukturen der Ammerländer Wasseracht zunächst kurz vor und geht anschließend auf die Intention und Notwendigkeit der Neuerrichtung des Bauhofs ein. So trägt er vor, dass zwei Ingenieurbüros gebeten worden seien, eine Optimierungsstudie für den Bestandsbauhof in Apen, Lonnenweg, zu erstellen; von beiden Büros sei die Machbarkeit zwar attestiert worden, jedoch sei die Empfehlung eines Neubaus an anderer Stelle aufgrund der beengten und nicht zukunftsfähigen Verhältnisse ausgesprochen worden. Der Suchradius für einen neuen Bauhof sei aufgrund des Unterhaltungsschwerpunktes auf die Orte Apen/Ocholt begrenzt worden. Entscheidend für Herrn Wienken sei die Zukunftsfähigkeit sowie verkehrliche Lage. Die nunmehr mit der Verwaltung abgestimmte und beantragte Fläche habe eine Größe von rd. 3 ha und liege sehr verkehrsgünstig; der bestehende Bauhof sei rd. 0,6 ha groß. Ebenfalls positiv bei der Bewertung sei die direkte Lage an einem Gewässer der II. Ordnung – Gießelhorster Bäke -, sodass hier eine Fließgewässerentwicklung als Pilotprojekt angestoßen werden könnte. Herr Hanenkamp, Planungsbüro UNR, stellt sich und das Büro kurz vor und erläutert anschließend die Planungsrahmenbedingungen der beantragten Bauleitplanung. Ergänzend zu den von Herrn Wienken positiv hervorgehobenen Standortkriterien fügt er die relativ geringe naturschutzfachliche Bedeutung der Fläche sowie die Arrondierung der Ortsrandlage hinzu. Als planungsrechtlicher Gebietstypus für den Bebauungsplan sowie der Flächennutzungsplanänderung sei eine Gemeinbedarfsfläche ausgewählt worden, die durchaus Vorteile bei der flexibleren Ausweisung biete. Die Gebäudehöhe werde in den Grundzügen der Planung mit maximal 12m festgesetzt; die konkrete Höhe der baulichen Anlagen sei jedoch noch nicht schlussabgestimmt, es werde von einer geringeren Höhe ausgegangen. Auf Nachfrage von Ratsherrn Lukoschus berichtet Herr Wienken, dass der Bauhof der Wasseracht den eigenen Fuhr- und Maschinenpark in der Regel in der eigenen Werkstatt in Stand setze; es sei mit den üblichen Werkstattgeräuschen in untergeordneter Weise zu rechnen. Ratsherr Hots hinterfragt die Lage und die Breite des Zufahrtsbereiches hinsichtlich der Doppelnutzung mit der Freiwilligen Feuerwehr. Herr Hanenkamp erläutert, dass keine neue Zufahrt zur Landesstraße vorgesehen sei; vielmehr würden mit der Freiwilligen Feuerwehr und der Stadt Gespräche über die Nutzung der vorhandenen Zufahrt geführt werden. Herr Hinrichs ergänzt, dass die Ammerländer Wasseracht bereits zur Beordnung der Verkehre signalisiert habe, Randbereiche vom neu erworbenen Grundstück zur Verfügung zu stellen. Ziel sollte eine frühe und eindeutige Trennung der jeweiligen Verkehre sein. Herr Wienken führt auf Anfrage von Ratsherrn Cording aus, dass der vorhandene Löschteich in das Konzept integriert und erweitert werde. In diesem Zusammenhang erläutert er, dass als Grobplanung eine Halle, vorzugsweise mittig des Grundstücks, sowie eine entsprechende Umfahrt und weiteren Lagerflächen vorsehen sei; ergänzend werde eine Fläche für ein Verwaltungsgebäude eingeplant. Die konkrete Objektplanung und die Positionierung auf dem Gelände ständen noch aus. Ratsherr Lukoschus spricht zunächst seinen Dank an Herrn Wienken und Herrn Hanenkamp aus, äußert jedoch darüber hinaus auch Bedenken hinsichtlich des Standortes in der direkten Umgebung zur Wohnbebauung der „Zwischenahner Straße“. Er bittet um eine Alternativenprüfung. Ratsherr Piepers spricht sich auch für eine Alternativenprüfung und weitere Abstimmung aus. Aus der Runde des Ortsbürgervereins sei die Fläche eher als Potentialfläche für eine dörfliche Entwicklung angesehen und sollte dementsprechend für die Zukunft zunächst freigehalten werden. Der Ausschussvorsitzende gibt für einen Redebeitrag den Vorsitz an Ratsherrn Hots. Ratsherr Schneider erkennt die grundsätzliche Intention der Ammerländer Wasseracht an und unterstützt einen Neubau, jedoch sei der Standort seines Erachtens zumindest zu überdenken und eine Alternativenprüfung vorzunehmen. Weiterhin sollte die Fläche hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr betrachtet werden. Der Bauhof habe ähnliche Auswirkungen wie ein Gewerbegebiet und sollte dementsprechend auch Abstand zu Wohngebäuden aufweisen; hier sei eine Lärmbetrachtung noch ausstehend. Unter Würdigung der Bedenken schlägt Ratsherr Schneider vor, den Antrag zurückzustellen und die angesprochenen Punkte ergebnisoffen prüfen zu lassen sowie die vorhandenen Unterlagen mit einem Strukturkonzept der zukünftigen Bebauung zu ergänzen. Herr Leffers stellt heraus, dass die Ammerländer Wasseracht sehr früh Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen habe und über die Bedürfnisse einer zukunftsgerichteten Planung für den Bauhof diskutiert worden sei. Die Fläche sei von der Verwaltung nach einer internen Prüfung an die Wasseracht herangetragen und im Nachgang von dort erworben worden. Im Gewerbegebiet „Willerfang“ sei derzeit eine Fläche von rd. einem Hektar frei; eine Erweiterung um zwei Hektar sei perspektivisch möglich. Weitere Flächen am Ortsrand wären zwar vorhanden, jedoch wurde keine Detailprüfung vorgenommen, da die infrage stehende Fläche als geeignet eingestuft wurde und sich insbesondere aufgrund der bekannten Rahmenbedingungen als Gemeinbedarfsfläche Synergien mit der Freiwilligen Feuerwehr ergeben könnten. Die bisherig genannte Gebäudehöhe von 12m sei durchaus in vergleichbaren Gewerbegebieten üblich und orientiere sich am Industriestandard. Eine Reduzierung der Gebäudehöhe sowie die Planung von Traufhöhen sollte Gesprächsinhalt der nächsten Abstimmungen mit der Ammerländer Wasseracht sein. Nach Ansicht der Verwaltung sei für eine weitere dörfliche Entwicklung zwischen der Freiwilligen Feuerwehr und der Grundschule ausreichend Potential vorhanden, sodass die vorliegende Planung die Entwicklung Ocholts nicht beeinträchtige. Herr Hinrichs ergänzt, dass es sich bei dem Standort um eine integrierte Lage im Ortsgefüge handele, die jedoch aufgrund von landwirtschaftlichen Gerüchen vorbelastet und insofern nicht für jede Nutzung geeignet sei. Ratsherr Lukoschus unterstützt die Aufbereitung der Unterlagen und spricht sich für eine informelle Beteiligung der Anlieger aus. Ratsherr Töpfel empfindet die Fläche als nicht ungeeignet und hinterfragt ebenfalls, ob nicht auch andere Flächen ebenfalls geeignet seien; dies sei eine Frage der Abwägung. Ratsherr Kroon unterstützt die Ansiedlung des Bauhofes auf dieser grundsätzlich geeigneten Fläche und wirbt für den Aufstellungsbeschluss. Das Verfahren sollte mit einer hohen Transparenz und mit einer Vorab-Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Herr Leffers erläutert den Ablauf eines Bauleitplanverfahrens; Kern des Verfahrens sei die Beteiligung der Öffentlichkeit. Erst durch den Aufstellungsbeschluss werde die Verwaltung autorisiert mit den Bürgern und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, wie etwa die Feuerwehr, in Kontakt zu treten. Für einen Redebeitrag gibt der Ausschussvorsitzende erneut seinen Vorsitz an Ratsherrn Hots ab. Ratsherr Schneider erklärt, dass er dem Aufstellungsbeschluss derzeit ohne nähere Erläuterungen zum konkreten Vorhaben und einer Alternativenprüfung nicht zustimmen könne. Die Bedenken der Bürger und Bürgerinnen vor Ort sollten ernst genommen werden und mit ihnen vorab gesprochen werden. Ratsherr Töpfel fügt hinzu, dass bei einer Alternativenprüfung auch ein alternatives Nutzungskonzept für die infrage stehende Fläche aufgestellt werden sollte. Ratsherr Kroon wirbt für die Fassung des Aufstellungsbeschlusses, um in das Bauleitplanverfahren einzusteigen. Nach einer 15-minütigen Sitzungsunterbrechung erläutert der Ausschussvorsitzende für die CDU-Fraktion, dass dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden könne, jedoch für den nächsten Verfahrensschritt weiter ausgearbeitete Unterlagen gefordert würden. Ratsherr Kroon spricht sich im Namen der Gruppe für den Aufstellungsbeschluss mit in einer Vorab-Bürgerbeteiligung aus. Herr Wienken fügt hinzu, dass die Ammerländer Wasseracht bereits erste Gespräche mit den Anliegern geführt habe und er für weitere Veranstaltungen gerne zur Verfügung stehe. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die 140. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungsplan Nr. 131 – Ocholt, Ammerländer Wasseracht – werden gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt. Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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