Bürgerinformationssystem
Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Welter, bittet Kämmerer Busch um kurze Erläuterung der Vorlage. Kämmerer Busch erläutert, dass es im Bereich Hüllstede / Hüllstederfeld im Bereich der Straßen Sexmähen, Am Nesterhorn und Feldkampstraße Kleinkläranlagen gebe, in welchen das Schmutzwasser gesammelt und in das Gewässer geleitet werde. Die Genehmigungen für die Kleinkläranlagen laufen in den nächsten Jahren aus. Zudem befinden sich in der Nähe der drei genannten Straßen Trinkwasserbrunnen des OOWV und der Bereich sei als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Aufgrund der Nähe zu den Wasserbrunnen und in Absprache mit der unteren Wasserbehörde werde nun angestrebt die Kleinkläranlagen nach dem Auslaufen der Genehmigungen nicht weiter zu betreiben, sondern eine Schmutzwasserleitung in den entsprechenden Straßenzügen zu verlegen. Hierbei solle ein Anschlusszwang erst nach Auslaufen der Genehmigungen erfolgen. Zudem sollen die betroffenen Anwohner bzw. Eigentümer in das Vorgehen eingebunden und frühzeitig informiert werden. Die Erhebung des Kanalbaubeitrages werde erst unter der Beachtung einer Karenzzeit erhoben. Ratsherr Lukoschus befürwortet die Vorgehensweise die betroffenen Anwohner frühzeitig zu informieren. Ratsherr Hots merkt an, dass die Trinkwasserproben des OOWV in Westerstede grundsätzlich sehr gute Werte ausweisen. Dies würde für die Abschaffung der Kleinkläranlagen im genannten Bereich sprechen, da dort auch einige Trinkwasserbrunnen des OOWV stünden. Kämmerer Busch erläutert auf Nachfrage, dass die Vorgehensweise in Absprache mit der unteren Wasserbehörde zunächst nur für den Bereich in Hüllstede geplant sei. Weiterhin merkt er an, dass in diesem Bereich erst die Druckentwässerung hergerichtet werden müsse, um hiernach die Kleinkläranlagen stilllegen zu können. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Änderung der Anlagen A und B der Satzung der Stadt Westerstede zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke wird beschlossen. Abstimmungsergebnis:
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