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Auszug - Haushalt 2023 - Budget 150 Teilbereich Brandschutz Produkt 12610  

 
 
Sitzung des Feuerwehrausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Feuerwehrausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:34 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
23/1549 Haushalt 2023 - Budget 150 Teilbereich Brandschutz
Produkt 12610
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bürgerservice und Ordnung Bearbeiter/-in: Krieger, Jörn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Cording erteilt Frau Hinrichs das Wort.

Frau Hinrichs verweist auf die von Herrn Krieger erstellte Vorlage zum Haushalt 2023 und erbittet Rückfragen.

Ratsherr Kuhlmann fragt nach der Inanspruchnahme des Lohnausfalls. Manche örtliche Firmen würden Einsätze zu Lasten des Urlaubs- bzw. Überstundenkontos laufen lassen.

Frau Hinrichs bejaht die Anfrage daraufhin in weiten Teilen. Die Einsätze würden länger dauern und sich das Verhältnis von manchen Unternehmen zum Staat ebenso wandeln wie die Gesellschaft insgesamt, so dass von den Arbeitgebern inzwischen häufiger Lohnausfall geltend gemacht werde. Stadtbrandmeister Siehlmann ergänzt, dass es sich bei der Freistellung für Einsätze um eine rechtliche Verpflichtung handle, bei der eigentlich niemand auf Minusstunden kommen dürfe. Demgegenüber stehe das gegenseitige Geben und Nehmen zwischen Arbeitgebern und -nehmern.

Ausschussvorsitzender Cording beauftragt die Verwaltung eine rechtliche Auffassung ins Protokoll aufzunehmen.

Ergänzung der Verwaltung:

Gem. §12 Abs. 1 S. 2 des NBrandSchG dürfen den ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Nach Abs. 3 S. 1 sind Angehörige der Einsatzabteilung während der Dauer der Teilnahme, bei Einsätzen auch für den zur Wiederherstellung ihrer Arbeits- oder Dienstfähigkeit notwendigen Zeitraum danach, von der Arbeits- oder Dienstleistungpflicht freigestellt. Hierfür können die Firmen die Arbeitgeberkosten von der Kommune erstatten lassen.

Ratsherr F. Oeltjen berichtet, dass es in der Vergangenheit Tradition gewesen sei, keine Kostenerstattungen einzureichen. Das gesellschaftliche Problem veranschauliche sich dadurch, dass die Zahl vor 20-25 Jahren noch nahezu gegen null tendiert habe. Anfragen aus Unternehmen an Unternehmen oder Verwaltung, warum deren Mitarbeiter für Einsätze alarmiert würden, halte er für fehlplatziert.


Beschluss: Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die dargestellten Mittelanmeldungen aus dem Bereich Brandschutz in den Haushalt 2024 zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die Priorisierung des Investitionsprogramms 2024 und unter Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die beantragten konsumtiven Erträge und Aufwendungen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig