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Ratsvorsitzende Beeken verweist auf die Beschlussvorlage 21/1150-05. Wortmeldungen erfolgen nicht. Die Ratsvorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: Den Abwägungsvorschlägen zur ersten öffentlichen Auslegung nach § 3 II BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden nach § 4 II BauGB sowie zur erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden nach § 4a III BauGB wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 127 – Ecke im Bereich Kuhlenstraße / An der Hössen – mit örtlichen Bauvorschriften – im Verfahren nach § 13a - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 131. Änderung (Berichtigung) angepasst. Abstimmungsergebnis: -einstimmig- |
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