Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Den Abwägungsvorschlägen zur ersten öffentlichen Auslegung nach § 3 II BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden nach § 4 II BauGB sowie zur erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden nach § 4a III BauGB wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 127 – Ecke im Bereich Kuhlenstraße / An der Hössen – mit örtlichen Bauvorschriften – im Verfahren nach § 13a - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 131. Änderung (Berichtigung) angepasst.
Sachverhalt:Die erste öffentliche Auslegung des o.g. Verfahrens wurde im Zeitraum vom 05.05.2023 bis einschl. 05.06.2023 durchgeführt. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Feststellungs- und Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de, Rubrik: Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht. In Folge der Auslegung haben sich u.a. folgende Änderungen des Bebauungsplanentwurfs ergeben, die eine erneute Auslegung erforderlich gemacht haben: Der Verwaltungsausschuss hat am 20.06.2023 nach Beratung im Bauausschuss die erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sowie der Begründung beschlossen. Weiter wurde beschlossen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen verkürzt wird.
Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes wird in der Zeit vom 03.08.2023 bis einschl. 17.08.2023 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen können auch über das Internet eingesehen werden.
Nach Fristende wird das Planungsbüro Weinert schnellstmöglich eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen vorbereiten, die dann kurzfristig zur Verfügung gestellt wird.
Die Beschlussvorlage wird ggf. nach Fristende ergänzt.
Ergänzung 18.08.2023 Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage beigefügt worden. Private Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Während der erneuten Auslegung sind keine, den Bebauungsplan ändernde Sachverhalte zugetragen worden. Die Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird vor der Sitzung nachgereicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Vorhabenträger übernimmt die Planungskosten.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen der ersten öffentlichen Auslegung (nachgereicht 18.08.2023) Stellungnahmen der erneuten öffentlichen Auslegung (nachgereicht 18.08.2023) Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen der erneuten öffentlichen Auslegung (nachgereicht 21.08.2023)
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