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Ratsvorsitzende Beeken verweist auf die Beschlussvorlage 21/1069-01. Wortmeldungen erfolgen nicht. Die Ratsvorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: Die 1. Änderung der jeweiligen nachfolgenden Veränderungssperren zur Sicherung der eingeleiteten Bebauungsplanverfahren – Verlängerung der Geltungsdauer um jeweils ein Jahr - werden gemäß § 16 i.V.m. § 17 Abs.1 Satz 3 BauGB nach §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen: a) 1. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W2 - Nördlich Am Esch mit örtlichen Bauvorschriften - b) 1. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W3 - Südlich Am Esch mit örtlichen Bauvorschriften - c) 1. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W4 - Am Melmenkamp mit örtlichen Bauvorschriften - d) 1. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W5 - Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße mit örtlichen Bauvorschriften - e) 1. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W6 - Südlich Am Röttgen/Albert-Post-Platz mit örtlichen Bauvorschriften - f) 1. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W7 - Östliche Innenstadt mit örtlichen Bauvorschriften - Abstimmungsergebnis: -einstimmig- |
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