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Beschlussvorschlag:Der Antrag des Ratsherrn Lukoschus wird an den Arbeitskreis „Kitagebühren“ verwiesen.
Sachverhalt:Ratsherr Lukoschus hat im beigefügten Antrag darum gebeten, dass der Rat in seiner nächsten Sitzung beschließen möge, die am 19.12.2019 vom Rat beschlossene und erst seit dem 01.01.2020 geltende Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Ferner bittet er um Erarbeitung einer Satzung, die den Bedarfen der Familien, der Wirtschaft und insbesondere den Kindern angepasst wird. Der Antrag, der als Anlage beigefügt ist, wurde in der Ratssitzung am 09.05.2020 diskutiert und letztlich an den Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren und Ehrenamt verwiesen.
Zum Hintergrund: Herr Lukoschus bemängelt den Wegfall von Sonderöffnungszeiten in der Kita Ocholt. Das Angebot der Sonderöffnungszeiten hängt laut § 7 Nr. 3 der o.g. Satzung unter anderem von der Anzahl der verbindlichen Anmeldungen für dieses Angebot ab. Wenn die Anzahl der Anmeldungen geringer ist als 30 % der Regelgruppengröße, werden keine Sonderöffnungszeiten angeboten. In Ocholt liegen nach wie vor nur 5 Anmeldungen für den Frühdienst ab 7.00 Uhr vor, so dass dieser satzungsgemäß nicht angeboten werden kann. Eltern, die auf diese Zeiten angewiesen sind, wurde ein Platz in Ganztagseinrichtungen im Westersteder Stadtzentrum angeboten. Aus logistischen und pädagogischen Gründen wurde dieses Angebot jedoch von keinem der Eltern angenommen.
Eine Aufhebung der genannten Satzung bedeutet ein ersatzloser Wegfall der Kriterien und Rahmenbedingungen für die Vergabe der Kitaplätze und damit auch der Transparenz der Vergabe. Lange wurde im Arbeitskreis Kitagebühren auch über die Vergabekriterien und Rahmenbedingungen des Kita-Angebots gesprochen. Die ursprüngliche Praxis, die Sonderöffnungszeiten davon abhängig zu machen, dass mindestens 5 Kinder das Angebot auch nutzen, wurde einvernehmlich auf 30 % der Regelgruppengröße festgelegt und entsprechend zum 01.01.2020 vom Rat beschlossen.
Mit der Satzung wurden generelle Regelungen geschaffen, die eine Gleichberechtigung aller Elternbedürfnisse sicherstellen und von der Stadt zu leisten sind. Durch die Erarbeitung der Satzung im Arbeitskreis „Kitagebühren“ war sichergestellt, dass neben allen Fraktionen auch die Elternvertreter und Kita-Leitungen in besonderem Maße einbezogen werden konnten.
Hintergrund der Regelung ist, dass für das Angebot der Sonderöffnungszeiten zwei Erzieher*innen bereit stehen müssen, auch wenn nur ein oder zwei Kinder betreut werden müssten. Die dafür bereitgestellte Arbeitszeit fehlt dann ggfs. an anderer Stelle, wo sie aber für die notwendige Kinderbetreuung dringender benötigt wird. Auch wenn eine Kita im Einzelfall und im Moment dieses Angebot organisieren kann, muss aus Gleichbehandlungsgründen eine einheitliche Regelung erfolgen, weil danach die gesamte Personalbemessung erfolgt.
Eine Aufhebung bzw. Änderung der Satzung würde gegen das Votum des Arbeitskreises erfolgen. In logischer Konsequenz wird deshalb vorgeschlagen, dass sich der Arbeitskreis „Kitagebühren“ mit dem Antrag befasst und einen Lösungsvorschlag erarbeitet.
Finanzielle Auswirkungen:-/-
Anlage/n:- Antrag des Ratsherrn Lukoschus vom 19.05.2020 - Satzung über die Aufnahme und den Besuch von Kindertageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede
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