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Beschlussvorschlag:Die anliegende Änderung der Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede wird mit Wirkung vom 01.08.2021 beschlossen.
Sachverhalt:Der Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt hat sich in seiner letzten Sitzung mit dem Antrag des Ratsherrn Lukoschus befasst und diesen zur Beratung an den Arbeitskreis „Kitagebühren“ verwiesen.
Mittlerweile ist der Arbeitskreis am 12. Januar und am 30. März 2021 per Videokonferenz zusammen gekommen.
In der ersten Sitzung wurden dem Arbeitskreis alle aktuellen Stundenkontingente und Öffnungszeiten der Einrichtungen sowie eine Kalkulation der zu erwartenden Kosten pro Betreuungsstunde dargelegt.
Die Verwaltung wurde sodann aus diesem Arbeitskreis heraus beauftragt, anhand der Anmeldezahlen für das Kitajahr 2021/22 den voraussichtlichen Bedarf an Sonderöffnungszeiten zu ermitteln und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Änderungen im neuen KiTaG sowie der zur Verfügung stehenden Personalressource eine Beschlussvorlage für den Fachausschuss über eine Änderung der Aufnahmesatzung hinsichtlich der Gewährung von Sonderöffnungszeiten zu erarbeiten.
Unter Berücksichtigung dieser Aspekte hat die Verwaltung dem Arbeitskreis in seiner zweiten Sitzung dann eine Änderungssatzung vorgeschlagen, die neben redaktionellen Änderungen insbesondere eine Neufassung des § 7 Abs. 3 sowie die Betreuungszeiten der jeweiligen Einrichtungen in einer gesonderten Anlage beinhaltet.
Dieser Vorschlag wurde im Arbeitskreis umfänglich diskutiert. Hier bestand einhellige Meinung darüber, Sonderöffnungszeiten grundsätzlich sowohl im Kindergarten- als auch im Krippenbereich ab einem Bedarf von 5 Kindern vorzuhalten, hier jedoch Ausnahmen zuzulassen, wenn keine räumliche Nähe zu einer anderen Kindertagesstätte besteht, die entsprechende Zeiten anbietet, und die räumlichen sowie personellen Kapazitäten dies zulassen, um auf diese Weise das Angebot im Stadtgebiet gleichmäßiger zu verteilen.
Die Zeiten für das Kindergartenjahr 2021/22 wurden in der Anlage 2 der Satzung definiert. Damit könnten die Öffnungszeiten für die Einrichtungen Ocholt Blumenstraße und Schulstraße morgens auf 7.00 Uhr erweitert werden. Ebenfalls könnte die Einrichtung Ocholt Blumenstraße nachmittags eine Öffnungszeit bis 16.30 Uhr anbieten.
Der Arbeitskreis empfiehlt dem Fachausschuss einstimmig, die anliegende Änderungssatzung mit Wirkung vom 01.08.2021 zu beschließen. Die vorgeschlagenen Änderungen zur bisherigen Satzung sind in der Anlage rot hervorgehoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Jährliche Anpassung des Budgets 220 nötig. Für 2021 ist eine Deckung des benötigten anteiligen Betrages in Höhe von 3.050 € innerhalb dieses Budgets möglich.
Anlage/n:Entwurf der Änderungssatzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede
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