Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 117 NKomVG wird wie im Sachverhalt beschrieben beschlossen.
Sachverhalt:Budget 140 Durch das erfreuliche Gewerbesteueraufkommen im Berechnungszeitraum für den kommunalen Finanzausgleich (10/19-09/20) muss die Stadt Westerstede eine Finanzausgleichsumlage an das Land Niedersachsen leisten, anstatt Schlüsselzuweisungen zu beziehen. Ebenso erhöht sich die ursprünglich eingeplante Kreisumlage um 1.919.200 €. Um die Verwerfungen für das Haushaltsjahr 2021 zu mildern, können im Jahr 2020 noch entsprechende Rückstellungen für die zu leistenden Umlagen gebildet werden.
Folgende Aufwendungen müssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden:
Eine Deckung aus dem Budget 140 ist nicht möglich, weil keine Haushaltmittel zur Verfügung stehen.
Hinweis: Durch die vorgenannte Entwicklung entfallen die momentan im Haushaltsplan 2020 anvisierten Schlüsselzuweisungen für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 4.162.400 €. Siehe auch Haushaltsplan 2020, S. 7, Entwicklung der Finanzzuweisungen.
Der Wegfall der Schlüsselzuweisung für das Jahr 2021 kann leider nicht durch eine weitere Rückstellung kompensiert werden. Mindererträge aus dem kommunalen Finanzausgleich (Schlüsselzuweisungen) stellen keinen Rückstellungsgrund dar.
Budget 325 Im Budget der zentralen Gebäudeunterhaltung werden Mehraufwendungen in Höhe von 1.140.000 € festgestellt, die sich wie folgt zusammensetzen:
Eine Deckung aus dem Budget 325 ist nicht möglich, weil keine Haushaltmittel zur Verfügung stehen.
Auf Grund des Ressourcenverbrauchskonzepts sind die Aufwendungen dem Haushaltsjahr zuzuordnen, in dem sie wirtschaftlich verursacht bzw. entstanden sind. Die einzelnen Maßnahmen werden voraussichtlich im Jahr 2020 nicht mehr realisiert werden können, so dass zum Jahreswechsel 2020/2021 entsprechende Instandhaltungsrückstellungen gebildet werden. Die Maßnahmen müssen so dann in den folgenden drei Jahren umgesetzt werden.
Sollten die Maßnahmen in den nächsten drei Jahren umgesetzt werden, erfolgt dies ohne eine weitere Belastung des Ergebnishaushalts.
Deckungsvorschlag: Die Mehraufwendungen in Höhe von 4.003.700 können durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Sinne des § 117 NKomVG gedeckt werden. Dies gilt für die Ein- u. Auszahlungen analog.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||