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Beschlussvorschlag:Frau Hilke Hinrichs wird zur Gemeindewahlleiterin und Frau Insa Wetenkamp wird zur stv. Gemeindewahlleiterin für die Kommunalwahl am 12.09.2021 berufen.
Sachverhalt:Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 NKWG ist der Bürgermeister kraft Gesetz Gemeindewahlleiter für die Wahl der Vertretung. Die Stellvertretung übernimmt seine Vertretung im Amt.
Abweichend hiervon kann die Vertretung gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG auch Bedienstete der Gemeinde für diese Aufgaben berufen.
Es wird vorgeschlagen, die allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters, Hilke Hinrichs zur Gemeindewahlleiterin und die Hauptamtsleiterin Insa Wetenkamp zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin zu berufen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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