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Beschlussvorschlag:Den Verfahrensvorschlägen und dem beschränkten erneuten Beteiligungsverfahren wird zugestimmt. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 70A 1. Änderung – Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter – im Verfahren nach § 13a - aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 128. Berichtigung angepasst.
Sachverhalt:Für den oben genannten Bebauungsplan wurde die öffentliche Auslegung vom 14.12.2020 bis einschließlich 18.01.2021 durchgeführt. Die Unterlagen konnten während des Zeitraumes in den Räumlichkeiten des Bauamtes, trotz allgemeiner Schließung des Rathauses ab dem 16.12.2020 aufgrund der Corona-Pandemie, eingesehen werden. Hierüber wurde durch Aushang an den Eingängen zum Bauamt besonders hingewiesen und um individuelle telefonische Anmeldung gebeten. Darüber hinaus konnten die Unterlagen auch über das Internet eingesehen werden. Damit war die Zugänglichkeit zu den Planunterlagen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gegeben.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden. Den Behörden wurde eine Frist bis zum 18.01.2021 eingeräumt. Es ist eine private Stellungnahme des OBV Hüllstede eingegangen. Für den Verein sei eine Rotfurtmarkierung oder eine andere sinnvolle Sicherheitseinrichtung für die Radfahrer an der Langebrügger Straße im Bereich der Ausfahrten sehr wichtig. Weiterhin wurde vorgeschlagen, Parkplätze für „PKW mit Anhänger“ auszuweisen. Über die eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro HW Planung, Zetel, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen ausgearbeitet, siehe Anlage 1. Die Festsetzung der zulässigen innenstadtrelevanten Sortimente wurde aufgrund der Eingabe der IHK um das Sortiment „Geschenkartikel“ reduziert. Diese Änderung würde grundsätzlich eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfordern. Die Grundzüge der Planung sind jedoch nicht betroffen, da lediglich ein innenstadtrelevantes Sortiment herausgenommen und damit der Zulässigkeitskatalog geringfügig modifiziert wird ohne das Kernsortiment oder die Verkaufsflächen an sich zu verändern. Eine Betroffenheit eines Dritten wird hierdurch nicht ausgelöst, sondern liegt lediglich bei dem Vorhabenträger. In Anbetracht dessen hat die Verwaltung ein beschränktes Beteiligungsverfahren durchgeführt, bei dem der Vorhabenträger der Änderung bereits zugestimmt hat, siehe Anlage 2. Der Rat wird gebeten, der Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs sowie dem beschränkten Beteiligungsverfahren zuzustimmen.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Satzungsbeschluss zum Abschluss zu bringen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 128. Berichtigung angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Der Vorhabenträger übernimmt die direkten Planungskosten. Es fallen lediglich Verfahrenskosten (Kosten für die Veröffentlichungen in der Nordwest-Zeitung und Amtsblatt) an.
Anlage/n:- Anlage 1:Tabelle mit Verfahrens – und Abwägungsvorschlägen - Anlage 2: Zustimmung Vorhabenträger
Ergänzung 18.05.2021: - Anlage 3: Planzeichnung Bebauungsplan
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