Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 70A 1. Änderung wurde im März diesen Jahres gefasst; es wird auf die Vorlage Nr.19/0564 verwiesen. In der Zwischenzeit wurden seitens des Vorhabenträgers die entsprechenden Fachgutachten eingeholt (Lärmgutachten sowie Einzelhandelsuntersuchung) sowie der Bebauungsplanvorentwurf erstellt. Weiterhin findet noch vor der Ausschusssitzung eine informelle Bürgerbeteiligung des Dorfes über den Ortsbürgerverein Hüllstede statt.
In der Ausschusssitzung wird das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro, HWPlan, Bockhorn, das Vorhaben sowie die Ergebnisse der Fachgutachten und der informellen Bürgerbeteiligung weiter erläutern.
Es wird gebeten, das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch einzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Der Umfang der finanziellen Auswirkungen lässt sich derzeit noch nicht konkret ermitteln. Die Beteiligung des Vorhabenträgers an den Planungskosten wird angestrebt. Planungskosten etwa 15.000 bis 20.000 Euro. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Anlage/n:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||