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Beschlussvorschlag:Der Haushaltsausschuss wird gebeten, für den Anbau an die Grundschule Gießelhorst den in der Finanzplanung für 2022 eingestellten Betrag in Höhe von 500.000 € beizubehalten und in der Finanzplanung für 2023 den Restbetrag in Höhe von 275.000 € einzustellen. Die Restsumme ist in 2022 mit einem Verpflichtungsermächtigungsvermerk zu versehen.
Sachverhalt:In der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung wurde am 28.06.2021 dem in der Sitzung vorgestellten Vorschlag zum Anbau der Grundschule Gießelhorst zugestimmt. Ferner wurde beschlossen, das Planungsbüro Detlef Juilfs nach Vorliegen eines Angebotes mit der Feinplanung und die Verwaltung mit der Beantragung etwaiger Fördergelder zu beauftragen.
Am 21.07.2021 hat daraufhin ein Feinabstimmungsgespräch mit Schulleitung, Verwaltung und Planungsbüro stattgefunden. Ferner wurden die daraus resultierenden Entwurfspläne am 09.09.2021 Vertretern der Gesamtkonferenz der Schule vorgestellt. Der sich daraus ergebene finale Entwurf sowie das Angebot des Planungsbüros liegen nunmehr vor und sind als Anlage beigefügt. Zu beachten ist, dass der Angebotssumme noch die Kosten für die Ausstattung (Mobiliar, Lehrküche, Aufwärmküche und digitale Ausstattung) hinzuzufügen sind. Aufgrund der noch nicht definierten Anforderungen insbesondere an die Ausstattung der Aufwärm- und Lehrküche und der Einbauschränke können diese noch nicht genau abgeschätzt werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass eine Summe von 75.000 € auskömmlich ist. Gegebenenfalls müsste hier noch nachgesteuert werden.
Mittlerweile wurde der Auftrag zum Anbau wie beschlossen an das Planungsbüro Detlef Juilfs erteilt. Nach der Zeitplanung ist folgender Ablauf vorgesehen: 1. Quartal 2022: Bauantragsstellung und Ausführungsplanung 2. Quartal 2022: Ausschreibung und Vergabe 3. Quartal 2022: Baubeginn Die voraussichtliche Bauzeit wird auf ca. 12 Monate geschätzt.
Letztlich sind nunmehr noch die Haushaltsmittel entsprechend dem Baufortschritt einzuplanen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für die Maßnahme bereits 500.000 € in die Finanzplanung für 2022 eingestellt wurden und noch 300.000 € Haushaltsreste vorhanden sind. Diese Gesamtsumme von 800.000 € wird ausreichen, um die nach der Zeitplanung abzuwickelnden Bauleistungen in 2022 abzurechnen. Eine Fertigstellung ist in 2023 vorgesehen. Hier werden dann der Restbetrag sowie die Kosten für die Einrichtung fällig. Um flexibel nach Baufortschritt tätig werden zu können, empfiehlt es sich bereits in 2022 eine Verpflichtungsermächtigung für 2023 über die Restsumme von schätzungsweise 275.000 € im Haushalt aufzunehmen.
Mittlerweile wurde der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für jedes Grundschulkind stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 gesetzlich verankert. Es ist davon auszugehen, dass Förderprogramme zur Realisierung baulicher Vorhaben in diesem Bereich aufgelegt werden. Dies bleibt abzuwarten und die sich dann daraus ergebenen Rahmenbedingungen zu prüfen. Eine Einplanung von Fördergeldern ist jedoch gegenwärtig nicht angezeigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Nur der Haushaltsrest aus 2020 in Höhe von 300.000 € steht bereits zur Verfügung. Die Restsumme müsste eingestellt werden.
Anlage/n:Aktuelle Entwurfsplanung
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