Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:a) Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 106 1. Änderung – Logistikzentrum Westerstede-West - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen.
b) Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 106A 1. Änderung – Gewerbegebiet Westerstede-West - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Die öffentliche Auslegung der oben genannten Bauleitplanungen wurde nach Bekanntmachung in der Nordwest-Zeitung am 04.08.2021 vom 12.08.2021 bis einschließlich zum 13.09.2021 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de > Rubrik Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.
Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürger sind zu beiden Verfahren nicht eingegangen. Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner, Rastede, jeweils eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereitet.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und die Aufstellungsverfahren durch Satzungsbeschlüsse zum Abschluss zu bringen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:1. Tabelle mit Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen zum Bebauungsplanverfahren 106 1. Änderung 2. Tabelle mit Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen zum Bebauungsplanverfahren 106A 1. Änderung
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