Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Die Unterlagen werden auch auf der Internetseite der Stadt Westerstede bereitgestellt.
Sachverhalt:Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 127 wurde im Dezember vergangenen Jahres gefasst; es wird auf die Vorlage Nr. 21/1150 verwiesen. In der Zwischenzeit wurde die amtliche Planunterlage bestellt und das Planungsbüro Weinert, Marienhafe, gebeten, einen Vorentwurf des Bebauungsplanes anzufertigen, der in der Ausschusssitzung vorgestellt wird.
In der Diskussion zum Aufstellungsbeschluss wurde eine Ortsbesichtigung zur Abschätzung der optischen Wirkung der Gebäude (Geschossigkeit) vereinbart. Der Termin wird vor der Sitzung des Bauausschusses stattfinden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die Ziele der Planung zu informieren. Es wird gebeten, den Verfahrensbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Die Beteiligung des Vorhabenträgers an den Planungskosten wird angestrebt, was noch abzustimmen ist.
Anlage/n:
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