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Beschlussvorschlag:Den Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 127 einschl. Begründung wird nach § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt. Nach § 4a Absatz 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt wird. Sachverhalt:Die öffentliche Auslegung des o.g. Verfahrens wird im Zeitraum vom 05.05.2023 bis einschl. 05.06.2023 durchgeführt. Die Unterlagen können auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Feststellungs- und Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de, Rubrik: Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht. Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgelegt worden und ihnen eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschl. zum 05.06.2023 gegeben.
Nach Fristende wird das Planungsbüro Weinert schnellstmöglich eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen vorbereiten, die dann kurzfristig zur Verfügung gestellt wird.
Die Beschlussvorlage wird ggf. nach Fristende ergänzt.
Ergänzung 09.06.2023 Im Verfahren sind Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Seitens des Landkreises Ammerland wurde geschrieben: „Die Lärmsituation ist umfänglich schallgutachterlich untersucht worden. Die gewählten Ansätze erscheinen plausibel. Die textliche Festsetzung Nr. 12 setzt Anforderungen an den passiven Schallschutz fest. Im Bereich der Außenwohnbereiche wird auf die Beurteilungspegel tags abgestellt, die in der Planzeichnung jedoch nicht dargestellt sind. Gleiches gilt für die Beurteilungspegel nachts für den Schutz der Schlafräume. Dies ist zu korrigieren.“ Durch die Korrektur der Unterlagen sind die Grundzüge der Planung betroffen und eine erneute öffentliche Auslegung ist erforderlich.
Die Verwaltung schlägt somit vor, die erneute Auslegung zu beschließen und kurzfristig durchzuführen, um dem Grundstückseigentümer die entsprechende Entwicklungsmöglichkeit auch zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Möglichkeiten des § 4 a Absatz 3 Sätze 2 und 3 BauGB sollten in Anspruch genommen werden, sodass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung Stellungnahmen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage reduziert wird.
Die entsprechende Tabelle mit den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen kann am Montag, 12.06.2023, bereitgestellt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt. Finanzielle Auswirkungen:
Der Vorhabenträger übernimmt die Planungskosten.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
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