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Vorlage - 21/1150-03  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 127 - Ecke im Bereich Kuhlenstraße/An der Hössen, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Beschluss über die erneute Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/1150
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Anhörung
13.06.2023 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Den Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 127 einschl. Begründung wird nach § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt. Nach § 4a Absatz 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt wird.


Sachverhalt:

Die öffentliche Auslegung des o.g. Verfahrens wird im Zeitraum vom 05.05.2023 bis einschl. 05.06.2023 durchgeführt.

Die Unterlagen können auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Feststellungs- und Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de, Rubrik:  Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.

Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgelegt worden und ihnen eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschl. zum 05.06.2023 gegeben.

 

Nach Fristende wird das Planungsbüro Weinert schnellstmöglich eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen vorbereiten, die dann kurzfristig zur Verfügung gestellt wird.

 

Die Beschlussvorlage wird ggf. nach Fristende ergänzt.

 

Ergänzung 09.06.2023

Im Verfahren sind Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Seitens des Landkreises Ammerland wurde geschrieben:

Die Lärmsituation ist umfänglich schallgutachterlich untersucht worden. Die gewählten Ansätze erscheinen plausibel. Die textliche Festsetzung Nr. 12 setzt Anforderungen an den passiven Schallschutz fest. Im Bereich der Außenwohnbereiche wird auf die Beurteilungspegel tags abgestellt, die in der Planzeichnung jedoch nicht dargestellt sind. Gleiches gilt für die Beurteilungspegel nachts für den Schutz der Schlafräume. Dies ist zu korrigieren.

Durch die Korrektur der Unterlagen sind die Grundzüge der Planung betroffen und eine erneute öffentliche Auslegung ist erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt somit vor, die erneute Auslegung zu beschließen und kurzfristig durchzuführen, um dem Grundstückseigentümer die entsprechende Entwicklungsmöglichkeit auch zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Möglichkeiten des § 4 a Absatz 3 Sätze 2 und 3 BauGB sollten in Anspruch genommen werden, sodass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung Stellungnahmen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage reduziert wird.

 

Die entsprechende Tabelle mit den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen kann am Montag, 12.06.2023, bereitgestellt werden.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2023

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

 

 

Der Vorhabenträger übernimmt die Planungskosten.

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

 

 


Anlage/n:

Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen (nachgereicht: 12.06.2023)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Westerstede_BBP_127_Abw_12.06.2023 (599 KB)      
Stammbaum:
21/1150   Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes - Ecke im Bereich Kuhlenstraße/An der Hössen   Bauamt   Beschlussvorlage
21/1150-01   Bebauungsplan Nr. 127 - Kuhlenstraße/An der Hössen (Augenklinik) mit örtlichen Bauvorschriften - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
21/1150-02   Bebauungsplan Nr. 127 - Ecke im Bereich Kuhlenstraße/An der Hössen, mit örtlichen Bauvorschriften   Bauamt   Beschlussvorlage
21/1150-03   Bebauungsplan Nr. 127 - Ecke im Bereich Kuhlenstraße/An der Hössen, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Beschluss über die erneute Auslegung   Bauamt   Beschlussvorlage
21/1150-04   Bebauungsplan Nr. 127 - Ecke im Bereich Kuhlenstraße/An der Hössen, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Satzungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage