Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Der Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine erneute informelle vorgezogene Bürgerbeteiligung durchzuführen. Hierbei werden die Grundzüge der Planung dargestellt, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Die Unterlagen werden auch auf der Internetseite der Stadt Westerstede bereitgestellt. Den Bürgerinnen und Bürgern wird die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben Weiter wird die Verwaltung beauftragt, Kontakt mit dem Beirat für Baukultur zur weiteren fachlichen Beratung zeitnah aufzunehmen.
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss des o.g. Bebauungsplanes wurde im April 2021 gefasst; es wird auf die Vorlage Nr. 21/0957 verwiesen. Der Verwaltungsausschuss hatte im September 2021 die Durchführung einer informellen vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen, um die Grundzüge der Planung frühzeitig vorzustellen.
Um diese Grundzüge der Planung darzulegen, wurden die Unterlagen vom 21.10.2021 bis einschließlich 08.11.2021 im Rathaus öffentlich ausgelegt. Neben der Einsichtnahme wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es bestand ebenfalls die Möglichkeit, die Unterlagen über die Internetseite der Stadt Westerstede einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de > Rubrik Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.
Das Ziel der Planung ist die Steuerung der Ortsgestaltung unter anderem mit Regelungen zu überbaubaren Grundstücksflächen, zur Anzahl der Vollgeschosse und zu Trauf- und Firsthöhen. Weiterhin sollen über örtliche Bauvorschriften verbindliche Regelungen u.a. Fassadengestaltungen, Dachfarben und Dachneigungen festgeschrieben werden. Weiterhin soll die Bauweise (offene/geschlossene Bauweise) geregelt werden.
Im Zuge der Beteiligung sind vier Stellungnahmen eingegangen. Eine des Wirtschaftsforums e.V., eine eines Gewerbetreibenden und zwei weitere private Stellungnahmen. Es kann zusammengefasst werden, dass die Regulierung der Geschossigkeiten nach Ansicht der Einwendungsführer ein Einschnitt in die Entwicklungsfähigkeiten der Gewerbetreibenden darstellt. Es wird sich für eine flexiblere Planung ausgesprochen. Darüber hinaus ist eine Stellungnahme des Architektur- & Stadtplanungsbüros Recker eingegangen, die als Information beigefügt ist.
In der Ausschusssitzung vom 29.11.2021 wurden diese Stellungnahmen bereits thematisiert. Im Ergebnis wurde die Meinung vertreten, Kontakt mit den Einwendern aufzunehmen, bevor eine endgültige Abwägung vorgenommen werden könne. Weiterhin wurde eine Ortsbesichtigung beschlossen.
Diese Ortsbesichtigung fand am 01.02.2022 direkt vor der vergangenen Ausschusssitzung statt. Zu dieser Besichtigung waren neben den Ausschussmitgliedern, der Verwaltung und eine Vertreterin der Presse auch Vertreter der Volksbank und ein Architekt eines Bauvorhabens in der Peterstraße, anwesend. In der anschließenden Diskussion wurde festgehalten, dass einen grundsätzlichen Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Weiterentwicklung des Ortsbildes und insbesondere der Höhenentwicklung bedürfe; u.a. wurde vorgeschlagen, externe Expertise einzuholen und anhand von Modellen die Höhenentwicklung plastisch darzustellen.
Im Nachgang der Ausschusssitzung fand verwaltungsseitig eine erneute Ortsbesichtigung mit dem Planungsbüro Diekmann-Mosebach&Partner statt und der Höhenplan wurde entsprechend den Erkenntnissen aus der o.g. Ortsbesichtigung und der anschließenden Diskussion aktualisiert; insbesondere wurden die Festsetzungen differenzierter gestaltet.
Die Verwaltung schlägt vor, den aktualisierten Höhenplan erneut informell den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen. Aufgrund der im Oktober 2021 beschlossenen Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes hat die Stadt Westerstede einen entsprechenden Planungszeitraum. Die Veränderungssperre hat zunächst eine Gültigkeit von zwei Jahren und kann bis zu zweimal jeweils um ein Jahr verlängert werden. Für die Planung sollte sich die Politik in Anbetracht der sensiblen Thematik durchaus einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen, jedoch sollte dieser aus Sicht der Rechtsklarheit und im Sinne der Grundstückseigentümer nicht maximal ausgereizt werden. Insbesondere die vorgezogenen Beteiligungen dienen für einen frühzeitigen Informationsaustausch und bilden somit die Basis für eine sachgerechte Abwägung, sodass die erneute Durchführung des freiwilligen Planungsschrittes seitens der Verwaltung als hilfreich geachtet wird. Zu dieser informellen Beteiligung sollte explizit auch das Wirtschaftsforum mit eingebunden werden.
Weiterhin schlägt die Verwaltung vor, den Beirat für Baukultur in diesem frühen Stadium der Planung als externe Expertise, entsprechend der im Ausschuss geführten Diskussion, zeitnah zu beteiligen. Bisher wurden in Westerstede zwei anlassbezogene Sitzungen des temporären Beirates für Baukultur Niedersachsen durchgeführt. Die erste Sitzung hatte die Nachverdichtung Norderstraße und die zweite Sitzung die Innenstadtgestaltung sowie die Hochbauplanung im Bebauungsplangebiet 14 W, Westerstede Alter Bahnhof, zum Thema. Die Durchführung sowie die Ergebnisse der jeweiligen Sitzungen haben wertvolle Erkenntnisse gegeben und haben zur Entscheidungsfindung zu den Themengebieten beigetragen, sodass diese Impulse auch zu diesem Bebauungsplanverfahren zu erwarten sind. Die Stadt Westerstede ist aufgrund von Fördermöglichkeiten durch die Landesinitiative Baukultur - Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - Mitglied im Netzwerk Baukultur Niedersachsen geworden. Hierdurch können bis zu 50% der Gesamtaufwendungen (Honorare und Sachkosten) vom Land bezuschusst werden. Zur weiteren Information über den Beirat für Baukultur ist ein Flyer als Anlage beigefügt.
In der Ausschusssitzung wird der aktualisierte Höhenplan sowie die aktualisierte Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vom Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Für die Durchführung der erneuten informellen Bürgerbeteiligung sowie der Sitzung des Beirats für Baukultur fallen insgesamt ca. 8.000 Euro an Aufwendungen an. Die Förderung durch das Land sind hier drin bereits berücksichtigt.
Anlage/n:Aktualisierte Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen (Stand 12.04.2022) Stellungnahme Büro Recker Flyer des Beirates für Baukultur
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