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Beschlussvorschlag:Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 127 - Ecke im Bereich Kuhlenstraße/An der Hössen, mit örtlichen Bauvorschriften - im Verfahren nach § 13a BauGB - sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Sachverhalt:
Für den oben genannten Bebauungsplan wurde vom 29.07.2022 bis einschließlich 15.08.2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden und ihnen eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschl. zum 18.08.2022 gegeben.
Nach Fristende wird das Planungsbüro Weinert, Marienhafe, schnellstmöglich eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen vorbereiten, die dann kurzfristig zur Verfügung gestellt wird.
Ergänzung 26.08.2022
Die Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wurde beigefügt. Im Ergebnis wird festgehalten, dass:
- Ein Oberflächenentwässerungskonzept kurzfristig in Auftrag gegeben wird. Ziel sollte eine gedrosselte Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers in die Kleine Norderbäke sein. Teilbereiche könnten an den bestehenden Regenwasserkanal angeschlossen werden. Die Maßnahmen sind mit dem Vorhabenträger abzustimmen.
- Ein Verkehrslärmgutachten der Straße „Kuhlenstraße“ wird kurzfristig in Auftrag gegeben.
Aufgrund der noch ausstehenden Unterlagen wurde die Beratungsfolge angepasst. Nunmehr wird die Vorlage dem Verwaltungsausschuss am 04.10.2022 vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Beteiligung des Vorhabenträgers an den Planungskosten wird angestrebt, was noch abzustimmen ist.
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