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Vorlage - 21/1076-01  

 
 
Betreff: Attraktivitätssteigerung Innenstadt - Sachstand und weiteres Vorgehen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/1076
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Nappe, Jörg
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss Entscheidung
10.10.2022 
Sitzung des Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der aktuelle Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Für die weitere Umsetzung der im Gesamtkonzept des Beirats Stadtmarketing für 2023ff. vorgesehen Maßnahmen, insbesondere die Beschaffungen einer Kleinkunstbühne sowie Ausstattung eines Food-courts, wird der Haushaltsausschuss gebeten, investive Mittel in Höhe von >noch festzulegen< Euro und konsumtive Mittel in Höhe von 5.000,00 € bereit zu stellen.


Sachverhalt:

Unter Bezugnahme auf die im Ausschuss geführten Beratungen und den Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 05.10.2021, die Umsetzung der im Gesamtkonzept des Beirats Stadtmarketings genannten Maßnahmen wie vorgeschlagen anzustreben, wird folgender aktueller Sachstand mitgeteilt:

 

Die bereits in den letzten (Fach-)Ausschusssitzungen vorgestellten und diskutierten Maßnahmen zur Erneuerung der Grüngestaltung auf dem Albert-Post-Platz und Erneuerung der Elektroinfrastruktur auf dem Albert-Post-Platz sowie alten Markplatz im Rahmen der REACT-EU-Förderung wurden angeschoben. Zwischenzeitlich liegen die Förderbescheide vor und die Vergabe ist durchgeführt. Mit diesen Maßnahmen wird das für die Stadt Westerstede bereitgestellte Förderbudget aus REACT-EU-Mitteln vollständig ausgenutzt.

 

Die im Gesamtkonzept für 2022 vorgesehene Installation von Fahrradabstell-, Reparatur- und Ladestationen soll im Rahmen der Planungen zur Neugestaltung des ZOBs nebst Umfeld berücksichtigt werden. Für die Anschaffung einer mobilen Bepflanzung in der Fußgängerzone wurden auch mit Blick auf die RHODO 2023 bereits 26 Pflanzkübel zur Größe von ca. 1,2m x 1,2m bestellt. Des Weiteren weisen die bestehenden Beeteinfassungen (Baumscheiben) in der Peterstraße sowie Langen Straße teilweise Beschädigungen auf, die aufgrund des gewachsenen Baumbestandes nicht immer instandgesetzt werden können. Abgängige Einfassungen sollen durch eine Neugestaltung inklusive Sitzmöglichkeiten ersetzt werden. Für die Implementierung einer City-Management-Stelle wurde in Abstimmung auch mit dem Wirtschaftsforum zunächst der Bereich Stadtmarketing über eine Stundenausweitung gestärkt.

 

Für 2023 sieht das Gesamtkonzept als weitere Maßnahmen die Beschaffung einer Kleinkunstbühne sowie Tische und Bänke für einen sog. Food-court und die Aufarbeitung der Beleuchtung und Begrünung auf dem Albert-Post-Platz nebst Fußgängerzone vor. Auch sollen generationsübergreifende Citytreffpunkte und ein Service-Point angestrebt werden. Die Aufwertung der Beleuchtung auf dem Albert-Post-Platz wurde bereits teilweise in den beiden o. g. REACT-Maßnahmen berücksichtigt, wie auch die Aufwertung des Bestandsgrüns (s.o.). Die weitere Ausgestaltung der Straßenbeleuchtung wird im Ausschuss für Straßen und Wege diskutiert. Für die Schaffung generationsübergreifender Citytreffpunkte und des Service-Points sind noch weitere Beratungen über die Ausgestaltung und Umsetzung zu führen. Diesbezüglich werden gesonderte Vorlagen in die späteren Ausschusssitzungen eingebracht.

 

Für die Beschaffung einer Kleinstkunstbühne sowie Tische und Bänke für den Food-court ist es notwendig, entsprechende Haushaltsmittel für 2023 einzustellen. Die Kleinkunstbühne ist dabei als investive Anschaffung im Rahmen der Priorisierung sämtlicher Investitionsmaßnahmen der Stadt Westerstede einzuplanen, bei der Ausstattung des Food-courts ist aufgrund der Einzelbetrachtung von konsumtiven Ausgaben auszugehen.

 

Kleinkunstbühne:

Im Rahmen der Beschaffung einer mobilen Kleinkunstbühne wurden mehrere Varianten näher betrachtet und auch mit verschiedenen Akteuren, u.a. dem Wirtschaftsforum, besprochen. Die Berücksichtigung von Eigenschaften wie Mobilität, Vandalismusanfälligkeit, Nutzbarkeit und Optik hat letztendlich zu zwei Varianten geführt, über deren Beschaffung zu entscheiden ist:

 

  1. Eine mobile Kleinkunstbühne in Gestalt eine Promotionanhängers. Diese Form der Kleinkunstbühne in moderner Ausgestaltung kann durch entsprechende Folierung ins stadttypische Design gebracht werden. Ein Aufbau ist durch eine Person möglich. Die regelmäßige Fertigungszeit beträgt rd. 3-4 Monate.
    Ein Beispiel mit technischen Details sowie Bilder sind der Anlage 1 zu entnehmen.
    Die Anschaffungskosten inklusive der Aufwendungen für Folierung und weitere Ausstattung für Technik sollten mit ca. 40.000,00 Euro veranschlagt werden.
     
  2. Eine mobile Kleinkunstbühne in Gestalt eines „Zirkus- oder Bauwagens“, wie beispielhaft in Anlage 2 dargestellt. Diese individuelle Form einer Bühne würde sich durch ihre Einzigartigkeit vom Umfeld abheben. Das Design kann nach Herstellerangaben auch mit stadttypischen Farben erfolgen. Ein Aufbau sollte ebenfalls durch eine Person möglich sein. Die regelmäßige Fertigungszeit liegt bei einem angefragten Hersteller aufgrund der aktuellen Auslastung jedoch bei rd. 2 Jahren. Die Anschaffungskosten inklusive weiterer Technik wären mit rd. 60.000,00 Euro zu veranschlagen.

 

Food-court:

Beim Food-court handelt es sich um ein freies öffentliches Sitz- und Tischangebot, welches von Bürgern wie auch anliegenden Gastronomen aber natürlich auch der Stadtverwaltung selbst kostenlos genutzt werden kann. Neben einem Speicher sind Tische und Bestuhlung/Bänke zu beschaffen. Verwaltet und unterhalten werden soll die Ausstattung grundsätzlich von den anliegenden Gastronomen. Diesbezüglich sind noch entsprechende Gespräche zu führen. Unabhängig von dem Ausgang der Gespräche und der schlussendlichen Organisation empfiehlt die Verwaltung mit Blick auf das Jubiläumsjahr 2023 mit seinen Veranstaltungen die Beschaffung der genannten Ausrüstungsgegenstände, um hier auch eine eigene Ausstattungsreserve bereitzuhalten. Bei Anschaffung von ca. 20 Partyzeltgarnituren o.ä. sollte von einem Gesamtaufwand von rd. 5.000,00 Euro ausgegangen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Abschreibungsdauer einer mobilen Kleinkunstbühne ist mit 9 Jahren anzusetzen. Für Unterhaltung und Betrieb von Kleinkunstbühne und der Ausstattung des Food-courts sind 1000,00 Euro jährlich anzunehmen.

 

Die o. g. Anschaffungen werden neben den reinen Unterhaltungs- und Betriebskosten auch anlassbezogene verwaltungsinterne Kosten, insbesondere für Bauhofsarbeiten, auslösen. Aktuell können die Materialien bei Nichtnutzung noch auf der ehemaligen Hofstelle Neue Straße gelagert werden

.

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2023

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

-4.450,00 bzw. -6.700,00

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

-40.000,00 bzw.  -60.000,00

-40.000,00 bzw.  -60.000,00

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

-1.000,00

Zuwendungen

 

 

 

 

Zuwendungen

 

 

Anschaffung food-court

-5.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtsumme

-40.000,00 bzw.  -60.000,00

-40.000,00 bzw.  -60.000,00

Gesamtsumme

-10.450,00 bzw. -12.700,00

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

571102201

Produkt:

57110

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Beispiel Promotionanhänger (1425 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Beispiel Zirkus-/Bauwagen (947 KB)      
Stammbaum:
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