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Beschlussvorschlag:Der aktuelle Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Für die weitere Umsetzung der im Sachverhalt genannten Maßnahmen wird der Haushaltsausschuss gebeten investive Mittel in Höhe von 9.500,00 € bereit zu stellen. Der Straßen- und Wegeausschuss wird gebeten, im Zuge der Planungen zur Neugestaltung des ZOBs nebst Umfeld eine überdachte Aufenthaltsmöglichkeit für Jugendliche zu berücksichtigen. Sachverhalt:Unter Bezugnahme auf die im Ausschuss geführten Beratungen und den Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 05.10.2021, die Umsetzung der im Gesamtkonzept des Beirats Stadtmarketings genannten Maßnahmen wie vorgeschlagen anzustreben, wird folgender aktueller Sachstand mitgeteilt:
Die Arbeiten zur Erneuerung der Grüngestaltung auf dem Albert-Post-Platz sowie zur Erneuerung der Elektroinfrastruktur auf dem Albert-Post-Platz und dem alten Markplatz im Rahmen der REACT-EU-Förderung sind zwischenzeitlich abgeschlossen worden. Die Verwendungsnachweise wurden erstellt und der Förderstelle zur Abrechnung übermittelt.
Wie im letzten Ausschuss dargestellt, sollen die im Gesamtkonzept dargestellten Installationen von Fahrradabstell-, Reparatur- und Ladestationen im Rahmen der Planungen zur Neugestaltung des ZOBs nebst Umfeld berücksichtigt werden.
Die auch mit Blick auf die RHODO angeschafften 26 Pflanzkübel werden auch zukünftig im Rahmen einer mobilen Bepflanzung in der Fußgängerzone genutzt werden. Die Anschaffung der rd. 1,2x1,2m großen Kübel hat sich während der RHODO schon bewährt und soll auch in Zukunft seinen Beitrag zur Begrünung der Innenstadt leisten. Auch bewährt haben sich die nach der RHODO weiter bestehen gelassenen provisorischen Pflanzbeete in der Peterstraße und Langen Straße.
Im Zuge der zur RHODO erforderlichen Sanierungsarbeiten der mit Bäumen bepflanzten Baum-/Beetscheiben in der Langen Straße wurde festgestellt, dass die aktuellen Bäume für die Baum-/Beetscheiben teilweise zu groß geworden sind. Auch seitens der Anwohner wurde bereits auf die Größe der Bäume und mögliche Beeinträchtigungen der anliegenden Gebäude hingewiesen. Diesbezüglich wird man sich kurz- bis mittelfristig über eine neue Gestaltung Gedanken machen müssen.
Für 2023 wurden Mittel für die Anschaffung einer Kleinkunstbühne eingeplant. Derzeit werden die ersten Ideen und Angebote eingeholt. Eine Beschaffung soll im Winterhalbjahr rechtzeitig zur Sommersaison 2024 erfolgen.
Für den Food-Court wurden bereits im Vorgriff aufs Stadtjubiläum insgesamt zwanzig wertige Festzeltgarnituren beschafft. Für eine dauerhafte und ortsnahe Zurverfügungstellung für die örtliche Gastronomie ist noch ein zur Innenstadt passender Lagercontainer zu erwerben. Vorab sind die örtlichen Gastronomen jedoch noch zu kontaktieren, um eine gemeinsame Linie über Verwaltung, Nutzung und Unterhaltung des Mobiliars zu erreichen. Diesbezüglich wird weiter berichtet werden.
Die Aufwertung der Beleuchtung auf dem Albert-Post-Platz wurde bereits teilweise in den beiden o. g. REACT-Maßnahmen berücksichtigt, wie auch die Aufwertung des Bestandsgrüns (s.o.). Zwischenzeitlich wurden außerhalb des Förderprogramms auch weitere Beleuchtungspunkte, wie z. B. im Rathaus-Innenhof, erneuert und notwendige Leerrohrverbindungen zwischen den Beetanlagen des alten Marktplatzes geschaffen. Die weitere Ausgestaltung der Straßenbeleuchtung, insbesondere zum Alten Marktplatz, wird im Ausschuss für Straßen und Wege diskutiert.
Im letzten Wirtschaftsausschuss wurde darauf hingewiesen, dass für die Schaffung generationsübergreifender Citytreffpunkte bzw. Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche und eines Service-Points noch weitere Beratungen über die Ausgestaltung und Umsetzung zu führen sind.
Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche: Im Antrag des Beirats Stadtmarketing wird eine feste Räumlichkeit oder eine Überdachung für die Jugendlichen genannt, die ohne Konsumzwang zur Verfügung stehen soll. Eine Idee könnte es sein, im Zuge der Neugestaltung des ZOBs dort neben den allgemeinen öffentlichen Gebäuden ebenfalls eine überdachte Anlage für den Zwecke Aufenthalt von Jugendlichen zu installieren. Dieses hätte den Vorteil, dass die Anlage durch die zentrale Lage einer öffentlichen und sozialen Kontrolle unterliegt und sich bezüglich der Emissionen nicht unmittelbar auf die Innenstadt und ihre Anwohner auswirkt. Auch würden die nachgelagerten Aufwendungen für Unterhaltung, Reinigung etc. im Zusammenhang mit der Aufgabenerledigung beim ZOB umgesetzt werden können. Letztendlich stehen an diesen öffentlichen Orten auch ausreichend WLAN- und Verkehrsangebote zur Verfügung, die von den Jugendlichen genutzt werden könnten. Insoweit könnte das Areal beim ZOB für die Schaffung einer Aufenthaltsmöglichkeit für Jugendliche interessant sein.
Bei dauerhafter Nichtnutzung oder missbräuchlicher Nutzung, z. B. durch Dritte bzw. Nichtjugendliche, könnte eine derartige Anlage dann immer noch einer anderen Zweckbestimmung im Sinne des ÖPNV zugeführt werden.
Service-Point: Der Antrag des Beirats Stadtmarketing umfasste ebenfalls die Idee der Schaffung eines digitalen Angebots für einen Infopunkt oder Service-Point, um die Willkommenskultur des Marktplatzes zu erhöhen. Anliegend sind Informationen über ein digitales Infoterminal vom Städte-Verlag beigefügt, welches man auf dem alten Marktplatz, z. B. neben der Info-Säule vor dem Rathaus platzieren könnte.
Der Städte-Verlag unterhält bereits jetzt in Westerstede sechs Kartenstandorte, in denen Papier-Stadtpläne für die Öffentlichkeit großformatig zur Verfügung gestellt werden. Finanziert werden diese Angebote über Werbepartner aus der heimischen Wirtschaft. Dieses Prinzip gilt grundsätzlich auch für das digitale Infoterminal, bei dem in einer 2,33m hohen und 0,9m breiten Infosäule mit 55-Zoll-Bildschirm neben einem digitalen Stadtplan mehrere weitere Bausteine für ein smartes digitales Stadtmarketing angeboten werden können. So sind Veranstaltungen, Sehenswertes, Unternehmen und Bürgerservice nur einige zu nennende Beispiele.
Die Bausteine Stadtplan und Unternehmen würden dabei vom Städte-Verlag verwaltet und aktualisiert werden, alle weiteren Bausteine müssten über einen Stadt-login von der Stadtverwaltung gesteuert werden. Wie bei den Kartenstandorten würde die hauptsächliche Finanzierung über den Städte-Verlag und den unterstützenden Unternehmen erfolgen. Seitens der Stadt Westerstede wären das Fundament sowie die Stromversorgung herzustellen, ebenso wären die Stromkosten sowie der Personalaufwand für die Pflege der städtischen Bausteine zu tragen. Bei der Akquise der Werbepartnerdurch den Städte-Verlag müsste die Stadt unterstützen. In der Vergangenheit erfolgte diese Unterstützung durch Ausstellung eines entsprechenden Schreibens, dass die Angebote des Städte-Verlags mit der Stadt abgestimmt sind.
Bei Interesse wird der Städte-Verlag das Angebot noch detaillierter vorstellen, so dass im nächsten Wirtschaftsausschuss weiter berichtet werden könnte.
Alternativ könnte die Stadt selbst eine digitale Infosäule beschaffen und mit Inhalten versehen. Diesbezüglich wären der Betreuungsaufwand sowie der Aufwand zur Herstellung wesentlich höher anzusetzen. Wenn denn ein digitales Informationsangebot geschaffen werden soll, sollte man aus Sicht der Verwaltung zunächst die Nutzung über das Angebot des Städte-Verlags nutzen und evaluieren.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass insbesondere im Rahmen der politischen Beratungen über Food-Court-Lagercontainer, Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche und Service-Point eine Entscheidung getroffen werden sollte, ob der vorgezeigte Weg gangbar ist und die entsprechend benötigten Haushaltsmittel bereitgestellt werden – siehe finanzielle Auswirkungen.
Finanzielle Auswirkungen:Für die Beschaffung eines Containers für den Food-court ist es notwendig, entsprechende Haushaltsmittel für 2024 einzustellen. Diesbezüglich wird von investiven Mitteln für die Anschaffung eines optisch zur Innenstadt passenden Containers in Höhe von rd. 4.500,00 € ausgegangen (Abschreibung über 13 Jahre).
Sollte man das vorgenannte Angebot des digitalen Infoterminals vom Städte-Verlag nutzen wollen, so wären diesbezüglich die Investitionskosten für die Schaffung des Fundaments nebst Elektro- und Datenkabelinstallationen vorzunehmen. Diesbezüglich wäre ein Ansatz von rd. 5.000,00 € erforderlich (Abschreibung über 8 Jahre).
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Informationsunterlagen Infoterminal Städte-Verlag
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