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Vorlage - 22/1334  

 
 
Betreff: Errichtung eines Fitnessparks auf dem Gelände des Hössensportzentrums
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
22/1228
Federführend:Amt für Sport, Jugend und Kultur Bearbeiter/-in: Wetenkamp, Insa
Beratungsfolge:
Sportausschuss Entscheidung
07.11.2022 
Sitzung des Sportausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Errichtung eines Fitnessparks auf dem Gelände des Hössensportzentrums wird beschlossen. Mit Beginn der neuen Leaderförderperiode im April 2023 werden entsprechende Fördermittel zur Errichtung des Fitnessparks beantragt. Nach der Förderzusage wird der Auftrag an den günstigsten Anbieter vergeben.

Der Haushaltsausschuss wird gebeten, im Investitionshaushalt 2023 55.000 € für die Errichtung des Fitnessparks sowie eine LEADER-Förderung in Höhe von 55.000 € einzuplanen. 


Sachverhalt:

In der letzten Sportausschusssitzung am 30.05.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die Errichtung eines Fitnessparks weiter zu planen. Erweiterungs- und Fördermöglichkeiten sollten geprüft werden und es sollten Alternativangebote eingeholt werden, die alle Altersgruppen ansprechen.

 

Daraufhin wurde die Angebotsanfrage um die Zielgruppen Senioren und Menschen mit körperlichen Einschränkung erweitert. Bei der Zielgruppe Menschen mit körperlichen Einschränkungen wurde speziell nach Fitnessgeräten für Rollstuhlfahrer angefragt.

 

Es liegen drei Angebote vor, die in der als Anlage beigefügten Übersicht verglichen werden. 

 

Verwaltungsseitig wird die Errichtung eines Calisthenics Parks entsprechend dem nstigsten Angebot favorisiert. Das Angebot spricht alle Altersgruppen sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen an und erfüllt somit die geforderten Kriterien im vollen Umfang.

 

Die Erweiterung der Anzahl der Fitnessgeräte und die damit verbundene Vergrößerung der Grundfläche hrt im Vergleich zu dem im Mai vorgelegten Angebot zu höheren Gesamtkosten. Die Kosten erhöhen sich von seinerzeit 64.000 € auf 70.200 € bis 85.000 €. Die Anbieter haben darauf hingewiesen, dass sich die Preise bis zu einer Auftragsvergabe im kommenden Jahr noch erhöhen könnten.

 

Grundsätzlich scheint die Errichtung des Fitnessparks in der neuen LEADER-Förderperiode ab April 2023 förderfähig zu sein. Die Förderquote könnte voraussichtlich ca. 65 % der Gesamtkosten betragen. Die neuen Richtlinien liegen jedoch noch nicht vor, so dass die weitere Entwicklung abzuwarten bleibt. Sollte die LEADER-Förderung möglich sein, ließe sich das Projekt mit den ursprünglich veranschlagten 30.000 € aus städtischen Mitteln realisieren.

 

Für die Haushaltsplanung ist dennoch eine Erhöhung des Investitionshaushaltes um 55.000 € erforderlich. Diesem Betrag stehen jedoch ebenfalls 55.000 € als Zuwendung aus LEADER-Fördermitteln gegenüber. Hier wurden die Höchstbeträge veranschlagt, um auf evtl. Preisentwicklungen reagieren zu können.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2023

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

-55.000

-85.000

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

+55.000

+55.000

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

0

-30.000

Gesamtsumme

 

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

Haushaltsmittel sind im Investitionshaushalt 2023 bereitzustellen
 

Investitionsmaßnahme:

Errichtung einer Freizeitanlage

Produkt:

57340

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Stammbaum:
22/1228   Errichtung eines Fitnessparks auf dem Geländes des Hössensportzentrums   Amt für Sport, Jugend und Kultur   Beschlussvorlage
22/1334   Errichtung eines Fitnessparks auf dem Gelände des Hössensportzentrums   Amt für Sport, Jugend und Kultur   Beschlussvorlage