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Beschlussvorschlag:Über den Antrag ist zu entscheiden. Sachverhalt:Mit anliegendem Schreiben vom 12.01.2023 beantragt die Fraktion Bündnis90 / DIE GRÜNEN, dass die Verwaltung beauftragt werde, zu prüfen, ob die bereits auf LED-Technik umgestellte Straßenbeleuchtung mit Bewegungsmeldern nachgerüstet werden könne. In der Begründung wird auf die unbeleuchteten Straßen mit dem daraus entstehenden Unsicherheitsgefühl der Fußgänger und anderen Verkehrsteilnehmern Bezug genommen. Die Straßenbeleuchtung solle auf ein Minimum an Leuchtkraft reduziert werden. Sobald ein Fußgänger/Radfahrer sich nähert, werde diese durch den Bewegungsmelder die volle Leuchtkraft einschalten.
Zunächst geht es im Antrag um die rein technische Frage, ob die neu eingesetzten Lampenköpfe schon jetzt vom Hersteller soweit vorbereitet sind, dass die erforderlichen Module eingesetzt werden können, was für jeden Lampentyp mit dem Hersteller abgeklärt werden muss. Die Nachrüstbarkeit wurde seinerzeit bei der Ausschreibung im Rahmen des KIP-Programms nicht gefordert, da die Schwerpunkte u. a. auf modulare Technik (Reparaturfreundlichkeit und Kostenminimierung), Dimmbarkeit (zur Anpassung an örtliche Besonderheiten) Energieeffizienz, nachhaltige Ersatzteilversorgung, Insektenverträglichkeit und Minimierung der Lichtemissionen gelegt wurden.
Da im Antrag auch der Hinweis gemacht wird, dass „temporär unbeleuchtete Straßen zu Unsicherheitsgefühlen/Angst bei Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern führen“, drängt sich weiter die Frage der Beleuchtungsdauer auf, wobei man dann die Betrachtung auch räumlich differenzieren sollte. Letzterer Hinweis erfolgt aus dem Grunde, da in Westerstede die Lampenstränge an diversen Zuleitungen liegen, die bisher über ein zentrales Signal (Rundsteuerempfänger kombiniert mit analogen Uhren) und in Zukunft über dezentrale Schaltkästen (jeweils mit eigenem Lichtsensor mit digitalen Schaltuhren + integrierter Funkuhr) geschaltet werden. Wenn also die o. g. technische Nachrüstung machbar ist, müsste man sich den Verlauf der Erdkabel und die eingesetzten Lampenköpfe weiter im Detail anschauen, da in einigen Wohnquartieren, wie zum Beispiel im Hössenwohngebiet, mindestens vier verschiedene Systeme von zwei Herstellern an unterschiedlichen Kabelsträngen eingesetzt werden. Wenn als Beispiel die Straßenbeleuchtung an der Max-Eyth-Straße nachts durchgehend mit der im Antrag beschriebenen Technik ausgestattet werden soll, müssen auch Erdkabel neu verlegt und zusätzliche Kabelanschlusskästen aufgestellt werden.
Somit ist die Frage der Nachrüstbarkeit der Köpfe nur ein Teilaspekt, der aus Sicht der Verwaltung nicht solitär betrachtet werden kann. Auch bei der Frage der Beleuchtungsdauer sollten nicht nur Ordnungs- und Sicherheitsfragen berücksichtig werden, da die Lampen zzt. nachts komplett ausgeschaltet sind, was für die Natur (nachtjagende Insekten und Pflanzen) gut ist. Zudem sollte die Wirtschaftlichkeit betrachtet werden.
Insofern müssen u. a. die nachfolgenden Punkte bei der weiteren Beratung thematisiert werden: - Ist eine Nachrüstung technisch möglich/sinnvoll/wirtschaftlich darstellbar? - Soll eine räumliche Differenzierung erfolgen? (alle Wohngebiete, wichtige Straßenzüge, Fußgängerzone, Gewerbegebiete usw.) - Wie sollten die Leuchtzeiten festgelegt werden? (morgens ohne Reduzierung; abends Reduzierung ab x Uhr; Nachtabschaltung ja/nein) - Einsatz der Technik nur im Stadtzentrum oder auch in den Dörfern?
Fazit: Über das Für und Wider sollte nicht die technische Machbarkeit bei den Lampenköpfen, sondern das Erfordernis entscheidend sein, wo und in welcher Form eine derartige Technik eingesetzt werden muss.
Finanzielle Auswirkungen:
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