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Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich der Fußgängerzone sowie der flankierenden Bereiche einen Planungsauftrag für die Leistungsphasen Grundlagenermittlung, Erarbeiten einer Lösung der Planungsaufgabe unter Berücksichtigung von vorgegebenen Bedarfsanforderungen sowie Ausarbeitung eines Planungskonzepts einschließlich lichttechnischer Berechnung zu erteilen. Weiter wird die Verwaltung je nach Beratungsverlauf beauftragt, für eines der nächsten Wohnbaugebiete einen Vorschlag für ein neues Lichtkonzept zu unterbreiten.
Sachverhalt:In der letzten Fachausschusssitzung wurde unter Vorlage 23/1531 „Straßenbeleuchtung Fußgängerzone – Innenstadt“ ausführlich über die diversen Anforderungen an die Beleuchtungssysteme im Stadtzentrum berichtet. Neben den Aspekten des Klimaschutzes und des Sicherheitsempfindens sind dort auch die Gestaltung durch die Lampen/Masten an sich und die Definition der „Beleuchtungsqualitäten“ zu berücksichtigen.
Dies korrespondiert mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Licht bei Bedarf“ (Beschlussvorlage 23/1434), dessen Beratung am 14.11.2023 im Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss wieder aufgegriffen wurde (Beschlussvorlage (23/1443-02). Nach Auffassung der Verwaltung sollten durch einen unabhängigen Fachberater die sinnvollen Einsatzmöglichkeiten unter Einbindung des Klimaschutzes untersucht werden, da man neue Baugebiete und Bestandsgebiete differenziert betrachten muss.
In der letzten Straßen- und Wegeausschusssitzung wurde eine Gesamtbetrachtung beider Zielvorgaben in der Vorlage 23/1531 vorgetragen. Es wurde seinerzeit entschieden, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Fachausschusses einen Fachplaner für Beleuchtungstechnik im öffentlichen Raum einlädt, der allgemein über die technischen Möglichkeiten sowie die zu beachtenden Rahmenbedingungen informiert. In der kommenden Sitzung soll ein Fachplaner des Büros Oliver Christen Lichtplanung hierüber einen Vortrag halten.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, nunmehr für den Bereich der Fußgängerzone sowie der flankierenden Bereiche einen Planungsauftrag zu erteilen, in dem die Leistungsphasen Grundlagenermittlung, Erarbeiten einer Lösung der Planungsaufgabe unter Berücksichtigung von vorgegebenen Bedarfsanforderungen sowie Ausarbeitung eines Planungskonzepts einschließlich lichttechnischer Berechnung erstellt werden. Neben den Klimaschutzbelangen sollten zudem Kostenvergleiche zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.
Weiter bietet es sich an, sich für eines der demnächst auszubauenden Wohnbaugebiete ein neues Lichtkonzept vorstellen zu lassen, was man vom Vortrag und Beratungsverlauf abhängig machen sollte. Denkbar wäre u.U. eine Umsetzung im Wohngebiet „Willi-Graf-Straße“, wo die Erdkabel schon verlegt worden sind und in diesem Jahr der Endausbau ansteht. Die nächste komplette Neuplanung, wo dann auch das Kabelsystem sowie die Abstände zwischen den Lampen angepasst werden könnten, wäre die SEG-Siedlung in Halsbek. Je nach Beratungsverlauf kann auch hierüber schon ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung erteilt werden. Finanzielle Auswirkungen:Planungsgelder in Höhe von 50.000 Euro stehen im Investitionshaushalt 2024 unter 54510.787350 zur Verfügung.
Anlage/n:Keine
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