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Beschlussvorschlag:Über den Antrag ist zu entscheiden.
Sachverhalt:Mit anliegendem Antrag vom 13.02.2023, eingegangen am 21.02.2023, beantragt die Gruppe Die Grünen, SPD, UWG, FDP die finanzielle Förderung von PV-Kleinkraftwerken.
Demnach soll die Installation von genehmigungsfreien PV-Anlagen mit einer Wechselrichterleistung von max. 600W pro Haushalt/Versorgungsanschluss und Installation in Westerstede & Dörfern einmalig mit einer Summe von 50,00 € gefördert werden. Der Förderbetrag decke derzeit rd. 10% der Anschaffungskosten einer „Kleinkraftwerkes“ oder „Balkonkraftwerkes“ und bilde einen signifikanten Anreiz der Beschaffung als Beitrag zur Energiewende.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) am 11. Januar 2023 ein Positionspapier veröffentlicht hat, in dem er einfachere Regeln für Stecker-Solargeräte fordert. Derzeit sind die vereinfachten Anmelderegeln für Balkonkraftwerke nur für Anlagen mit bis zu 600W anwendbar. Der VDE spricht sich für eine Anpassung und weitere Vereinfachungen aus, darunter die Freigabe des Schukosteckers, der Wegfall der Anmeldung beim Netzbetreiber und die Anhebung der Leistungsgrenze von 600 auf 800 Watt (AC).
Eine Förderung müsste nach Ansicht der Verwaltung im Rahmen einer vom Rat zu beschließenden Förderrichtlinie entwickelt werden. Anliegend sind drei kommunale Förderrichtlinien aus der Region als Beispiele beigefügt. Mit Blick auf die notwendigen Inhalte der Förderrichtlinien und der sich aus dem Förderanspruch ergebenden Verwaltungspraxis wird insbesondere auf folgende Fragestellungen hingewiesen, die zu beraten sind:
“ Finanzielle Auswirkungen:Bei den Zuschüssen handelt es sich um sog. Nichtinvestive Zuschüsse, die im Ergebnishaushalt abzubilden wären. Die Höhe des Gesamtetats ist noch zu bestimmen.
Im aktuellen Haushalt 2023 sind keine Mittel für derartige Zuschüsse eingeplant.
Anlage/n:Antrag Gruppe Die Grünen, SPD, UWG, FDP vom 13.02.23
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