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Vorlage - 23/1443  

 
 
Betreff: Antrag Gruppe Die Grünen, SPD, UWG, FDP: Finanzielle Förderung von PV-Kleinkraftwerken
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Nappe, Jörg
Beratungsfolge:
Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss Vorberatung
20.03.2023 
Sitzung des Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Über den Antrag ist zu entscheiden.

 

 


Sachverhalt:

Mit anliegendem Antrag vom 13.02.2023, eingegangen am 21.02.2023, beantragt die Gruppe Die Grünen, SPD, UWG, FDP die finanzielle Förderung von PV-Kleinkraftwerken.

 

Demnach soll die Installation von genehmigungsfreien PV-Anlagen mit einer Wechselrichterleistung von max. 600W pro Haushalt/Versorgungsanschluss und Installation in Westerstede & Dörfern einmalig mit einer Summe von 50,00 € gefördert werden. Der Förderbetrag decke derzeit rd. 10% der Anschaffungskosten einer „Kleinkraftwerkes“ oder „Balkonkraftwerkes“ und bilde einen signifikanten Anreiz der Beschaffung als Beitrag zur Energiewende.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) am 11. Januar 2023 ein Positionspapier veröffentlicht hat, in dem er einfachere Regeln für Stecker-Solargeräte fordert. Derzeit sind die vereinfachten Anmelderegeln für Balkonkraftwerke nur für Anlagen mit bis zu 600W anwendbar. Der VDE spricht sich für eine Anpassung und weitere Vereinfachungen aus, darunter die Freigabe des Schukosteckers, der Wegfall der Anmeldung beim Netzbetreiber und die Anhebung der Leistungsgrenze von 600 auf 800 Watt (AC).

 

Eine Förderung müsste nach Ansicht der Verwaltung im Rahmen einer vom Rat zu beschließenden Förderrichtlinie entwickelt werden. Anliegend sind drei kommunale Förderrichtlinien aus der Region als Beispiele beigefügt. Mit Blick auf die notwendigen Inhalte der Förderrichtlinien und der sich aus dem Förderanspruch ergebenden Verwaltungspraxis wird insbesondere auf folgende Fragestellungen hingewiesen, die zu beraten sind:

  • Ist eine Differenzierung von Antragstellern, insbesondere mit Blick auf Eigentumsverhältnisse, Vermögensverhältnisse oder sonstige soziale Gesichtspunkte notwendig („Förderung mit der Gießkanne“)?
  • Soll auch die Anschaffung von Gebraucht- oder Leasinggeräten gefördert werden?
  • Fördervergabe nach „Windhundverfahren“?
  • Soll eine kumulative Anwendung der Fördermittel bei Erhalt von Förderungen aus anderen Programmen zulässig sein? Seit 01.01.2023 wird der Erwerb von Kleinkraftwerken bereits durch den Erlass der Mehrwertsteuer vom Bund gefördert, einige Länder bezuschussen ergänzend dazu (Niedersachsen noch nicht).
  • Wie lang soll der Zweckbindungszeitraum sein?
  • Wie hoch soll die Förderung pro Anlage sein und welcher Jahresetat soll angesetzt werden – stehen Förderhöhe und Erfolg im Einklang mit dem Verwaltungsaufwand?
  • Soll das Förderprogramm befristet sein?
  • Ist bei Betrachtung der aktuellen Energiepreise in Verbindung mit den „Einsparungen“ aus den Energiekostenentlastungsmaßnahmen des Bundes nicht schon ein ausreichender Anreiz für die Beschaffung eines Kleinkraftwerkes gegeben?
     


Finanzielle Auswirkungen:

Bei den Zuschüssen handelt es sich um sog. Nichtinvestive Zuschüsse, die im Ergebnishaushalt abzubilden wären. Die Höhe des Gesamtetats ist noch zu bestimmen.

 

Im aktuellen Haushalt 2023 sind keine Mittel für derartige Zuschüsse eingeplant.

 


Anlage/n:

Antrag Gruppe Die Grünen, SPD, UWG, FDP vom 13.02.23

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Gruppe Förderung PV-Kleinkraftwerke (521 KB)      
Anlage 2 2 Förderrichtlinie Balkonkraftwerke (2623 KB)      
Stammbaum:
23/1443   Antrag Gruppe Die Grünen, SPD, UWG, FDP: Finanzielle Förderung von PV-Kleinkraftwerken   Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing   Beschlussvorlage
23/1443-02   Umgang mit den im Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss diskutierten Anträgen zu möglichen Klimaschutzmaßnahmen: a) 22/1247 Antrag CDU: Energet. Stadtsanierung - Klimaschutz und -anpassung b) 22/1252 Antrag UWG: Regenwasserversickerungskonzept, -abgabe u. Senkung Energieverbrauch Gebäude c) 22/1253 Antrag B'90/DIE GRUENEN: Westersteder Klimazuschuss d) 22/1434 Antrag Bündnis90/ DIE GRÜNEN: Licht nach Bedarf e) 22/1443 Antrag Gruppe Freie Ampel: Förderung v. PV-Kleinkraftwerken   Leitung Dezernat I   Beschlussvorlage