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Beschlussvorschlag:Dem Verein Museumseisenbahn Ammerland-Barßel-Saterland e. V. wird im Rahmen einer Einzelfallentscheidung ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 Euro zur Errichtung von Seitenwänden an dem vorhandenen Unterstand gewährt. Sachverhalt:
Bereits im Januar 2022 hat der Verein Museumseisenbahn Ammerland – Barßel – Saterland e.V. einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Bau eines Unterstandes gestellt. Dieser Zuschussantrag wurde in der Sitzung des Rates am 20.12.2022 aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Einer der Gründe war die fehlende Finanzierungslücke. Auch der Landkreis Ammerland hat seinerzeit die dort beantragte Förderung abgelehnt, da mit der Maßnahme bereits begonnen wurde, jedoch kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt wurde.
Der Rat der Stadt Westerstede hat seinerzeit eine Förderung der Errichtung von Seitenwänden als Folgemaßnahme in Aussicht gestellt, um die Bedeutung der Museumseisenbahn zu würdigen.
Der Förderantrag für die Errichtung von Seitenwänden an der Überdachung für den Schienenbus wurde von dem Verein mit Datum vom 8.11.2022 eingereicht. Der Kostenplan sieht voraussichtliche Kosten in Höhe von 15.175 € vor. Der Finanzierungsplan enthält keine Finanzierungslücke. Es wurde bei der Stadt Westerstede kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt.
Die Kulturförderrichtlinien der Stadt Westerstede sehen keine Bezuschussung von Investitionen oder Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden vor.
Die Kulturförderrichtlinien des Landkreises Ammerland hingegen, ermöglichen eine Förderung für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden mit 10 % der von der Denkmalschutzbehörde anerkannten Kosten. Diese Regelung wurde im Rahmen der Einzelfallentscheidung durch den Landkreis analog angewandt, so dass der entsprechende Antrag des Vereins bezüglich der Errichtung von Seitenwänden als Baumaßnahme, die für das Kulturleben von besonderer Bedeutung ist, mit 10 % der Kosten (1.500 €) gefördert wurde.
Auch bei der Stadt Westerstede kann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung über die Bezuschussung der Maßnahme entschieden werden. Allerdings sollte die Folgewirkung bedacht werden, so dass die Entscheidung als Grundsatzentscheidung betrachtet werden kann. Eine Analogie zu bereits vorhandenen Regelungen kann bei der Stadt Westerstede nur schwer hergestellt werden.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Antrag auf Bezuschussung der Seitenwände abzulehnen. Sofern grundsätzlich eine Förderung von Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden für Kulturvereine angestrebt wird, könnte dies mit dem Ziel der Gleichbehandlung in den Kulturförderrichtlinien geregelt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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