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Beschlussvorschlag:Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W8 - Quartier zwischen Wilhelm-Geiler-Straße und Gartenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften, sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Sachverhalt:
Für den oben genannten Bebauungsplan wurde vom 16.01.2024 bis einschließlich 31.01.2024 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten neben der Einsicht im Rathaus auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Standort > Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung, veröffentlicht.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde aufgrund der kurzfristigen Veröffentlichung auf den 12.02.2024 gelegt - der Landkreis Ammerland wurde gebeten, seine Stellungnahme bis zum 05.02.2024 abzugeben -, sodass in der Sitzung des Bauausschusses lediglich über den Stand der eingegangenen Stellungnahmen berichtet werden kann.
Die Beschlussvorlage wird nach Ende der frühzeitigen Beteiligung aktualisiert, indem eine Tabelle mit Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen angefügt wird.
Hinweis zum Geltungsbereich und zum Inhalt der Planung: Neben einer gebiets- und siedlungsgetreuen Nachverdichtung ist ein weiteres Ziel dieser Bauleitplanung, den Ausbau des Kreuzungspunkts „Wilhelm-Geiler-Straße“ / „Ammerlandallee“ planungsrechtlich vorzubereiten, indem entsprechende Flächen als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden.
Für das letztgenannte Ziel war es bisher lediglich beabsichtigt, einen „Streifen“ Verkehrsfläche festzusetzen, um so eine zusätzliche Rechtsabbiegespur von der ‚Wilhelm-Geiler-Straße‘ stadtauswärts in Richtung Ocholt sowie zwei zusätzliche Querungsmöglichkeit für Radfahrende und Fußgänger planerisch vorzubereiten.
In einem Gespräch mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) in der KW 46 wurde von dort vorgetragen, dass das Land in diesem Sommer die Deckensanierung der Straßenverkehrsfläche vorsieht.
Innerhalb dieser Deckensanierung ist es möglich, die Planungsabsichten der Stadt kurzfristig baulich zu verwirklichen und darüber hinaus weitere Optimierungen am Kreuzungspunkt, u.a. Rechtsabbiegespur aus Richtung „Hössen“ kommend nach Richtung Bad Zwischenahn, vorzunehmen. Voraussetzung hierfür ist die kurzfristige Schaffung des Planungsrechts; dies bedingte die Erweiterung des Geltungsbereiches und die Einplanung einer größeren Verkehrsfläche, vgl. Beschlussvorlage 21/1163-03
Nach derzeitigen Planungsstand der Sanierung ist anstelle von der ursprünglichen o.g. Schaffung einer Rechtsabbiegespur ‚Wilhelm-Geiler-Straße‘, nunmehr die Verbreiterung der bestehenden Fahrstreifen auf „Normbreite“ vorgesehen. Der Rechtsabbieger hätte bei einer Rechtsabbiegespur nur sehr kurz ausgebildet werden können, da für die Fuß- und Radfahrfurt Platz benötigt wird. Auch die Ausfahrt aus der Straße „Am Bahnhof“ wäre nicht nutzerfreundlich, da man sich in drei Fahrspuren hätte einsortieren müssen. Insofern verbleibt es bei zwei Fahrspuren stadtauswärts und der bisherigen Flächensicherung.
Es wird gebeten, den Beschluss über das Verfahren nach §§ 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB zu beschließen. Ergänzung 19.02.2024 Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind als Anlage beigefügt. Es wurden insgesamt 18 Stellungnahmen abgegeben, wobei vielfach Nichtbetroffenheiten mitgeteilt wurden. Der Landkreis Ammerland hat einige Anmerkungen zur Lärmsituation vorgebracht. Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen. Eine gesonderte Lärmuntersuchung der Straßen „Wilhelm-Geiler-Straße“ und „Gartenstraße“ ist nach Ansicht der Verwaltung nicht erforderlich. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat in ihrer Stellungnahme auf die Einhaltung der Bauverbotszone (20m ab Fahrbahnkante) hingewiesen. Die Verwaltung wird hier noch am 20.02.2024 ein Abstimmungstermin wahrnehmen. Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege Abteilung Archäologie hat einige denkmalpflegerische Hinweise und Erforderlichkeiten während der Erdarbeiten vorgebracht. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in die Unterlagen des Bebauungsplanes eingearbeitet.
Geltungsbereich inkl. vorgenommener Erweiterung des Planbereiches (gelb markiert)
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen Bürgerinnen und Bürger (nachgereicht 05.02.2024 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden, nachgereicht 19.02.2024)
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