Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Weiterhin werden die Unterlagen für den genannten Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht. Sachverhalt:Für die oben genannte Bauleitplanung wurde vom 30.12.2022 bis einschließlich 16.01.2023 die vorgezogene informelle Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.
Vor der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 22.11.2022 eine Informationsveranstaltung über die Grundzüge der Planung in der Mensa des Gymnasiums durchgeführt, bei der neben Vertretern der Verwaltung, der Politik und des Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner, elf Bürgerinnen und Bürger anwesend waren. Im Ergebnis zeigten sich die Bürgerinnen und Bürger an der Planung interessiert und bevorzugten eine bestandsorientierte Bauleitplanung mit verbindlichen Höhenfestsetzungen. Das Protokoll der Veranstaltung ist Bestandteil der Abwägung.
Im Verfahren sind zwei Stellungnahmen eingegangen: In einer Stellungnahme werden die Auswirkungen der Planung auf die Grundsteuer und in einer weiteren Stellungnahme werden die Themen Lärmschutz zur Ammerlandallee und die vom Gymnasium ausgelöste Parksituation im Bereich der Straßen ‚An der Krömerei‘ und ‚Hans-Oetken Padd‘ angesprochen. Das letztgenannte Thema liegt außerhalb des Regelungsbereiches der Bauleitplanung und wurde deshalb bereits mit dem Landkreis Ammerland als Straßenverkehrsbehörde diskutiert. Infolgedessen wurden zunächst Stellplätze in der Straße „An der Krömerei“ markiert, um eine eindeutige Parkregelung zu schaffen. Die dortige Situation wird weiter beobachtet; u. U. müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.
Über die eingegangenen Stellungnahmen sowie über das Protokoll der Informationsveranstaltung hat das Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner eine Tabelle mit Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen ausgearbeitet, die als Anlage beigefügt ist.
Ziel der Planung ist eine nachbarschaftsverträgliche Nachverdichtung unter anderem mit Regelungen zu überbaubaren Grundstücksflächen, der Anzahl der Vollgeschosse und zu Trauf- und Firsthöhen. Weiterhin sollen über örtliche Bauvorschriften verbindliche Regelungen u.a. Fassadengestaltungen, Dachfarben und Dachneigungen sowie Vorgaben zur Vorgartengestaltung festgeschrieben werden. Weiterhin ist es Ziel dieser Bauleitplanung, den Ausbau des Kreuzungspunkts „Wilhelm-Geiler-Straße“ / „Ammerlandallee“ planungsrechtlich vorzubereiten, indem entsprechende Flächen als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden.
Da sich diese Planungsrahmenbedingungen nach Durchführung der informellen vorgezogenen Bürgerbeteiligung verfestigt haben, schlägt die Verwaltung vor, nunmehr das Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch in Form der üblichen frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Das Planungsbüro wird den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Sitzung präsentieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Ca.
Anlage/n:Tabellen mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen - Private Stellungnahmen anonymisiert und Klartext (nichtöffentlich)
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