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Vorlage - 21/1163-01  

 
 
Betreff: Bebauungsplan - W8 - Quartier zwischen Wilhelm-Geiler-Straße und Gartenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/1163
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
29.08.2022 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine informelle vorgezogene Bürgerbeteiligung durchzuführen. Hierbei werden die Grundzüge der Planung dargestellt, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Die Unterlagen werden auch auf der Internetseite der Stadt Westerstede bereitgestellt.

Weiterhin wird eine Informationsveranstaltung in Präsenz über die Grundzüge der Planung durchgeführt.

 


Sachverhalt:

Der Aufstellungsbeschluss des o.g. Bebauungsplanes wurde im Februar 2022 gefasst; es wird auf die Vorlage Nr. 21/1163 verwiesen. In der Zwischenzeit wurde von dem Plangebiet eine Bestandsaufnahme erstellt und die städtebaulichen Gegebenheiten analysiert, sodass das Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner, Rastede, die Grundzüge der Planung in der Ausschusssitzung vorstellen wird. Weiterhin haben erste Abstimmungsgespräche mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Oldenburg, über die straßenrechtlichen Festsetzungen im Bereich der Wilhelm-Geiler-Straße / Prikkerkreuzung, stattgefunden. In der Sitzung wird hierüber weiter berichtet.

 

Das Ziel der Planung ist die Steuerung einer nachbarschaftsverträglichen Nachverdichtung unter anderem mit Regelungen zu überbaubaren Grundstücksflächen, zur Anzahl der Vollgeschosse und zu Trauf- und Firsthöhen. Weiterhin sollen über örtliche Bauvorschriften verbindliche Regelungen u.a. Fassadengestaltungen, Dachfarben und Dachneigungen sowie Vorgaben zur Vorgartengestaltung (Stichwort „Schottergärten“ und Zäune) festgeschrieben werden.

 

Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Plan der Innenentwicklung, sodass das Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen kann. Hierbei ist ein Umweltbericht nicht erforderlich. Die Umweltauswirkungen werden jedoch im Rahmen der Begründung und in einer Einzelfallvorprüfung erfasst und geprüft.

 

Weiterhin ist über die Art und Weise der Bürgerbeteiligung zu entscheiden. Wie auch in den übrigen großflächigen Überplanungen sollte eine informelle vorgezogene Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Bei diesem Schritt handelt es sich um eine freiwillige und zusätzliche Beteiligungsmöglichkeit. Daran anschließend folgt das „normale“ Bauleitplanverfahren mit der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB, sodass eine dreistufige Beteiligungsmöglichkeit gegeben wird.

 

In den Verfahren der Bebauungspläne W1 bis W6 waren ursprünglich jeweils Präsenzveranstaltungen zur direkten Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern angedacht. Aufgrund der Corona-Pandemie waren diese Veranstaltungen nicht möglich, sodass jeweils eine informelle vorgezogene Bürgerbeteiligung in der Form, die Öffentlichkeit im Rathaus sowie über das Internet zu informieren, durchgeführt wurde. Hierbei wurden die Planungsziele kurz und prägnant in einfacher Sprache abgefasst und mit Beispielfotos hinsichtlich der städtebaulich gewünschten Bebauung angereichert.

 

In Anbetracht der derzeitigen Lage der Corona-Pandemie kann nunmehr nach Auffassung der Verwaltung eine öffentliche Informationsveranstaltung in Präsenzform über die Grundzüge der Planung stattfinden; ein Restrisiko hinsichtlich einer möglichen Ansteckung mit dem Virus besteht aber weiterhin. Auch kann die grundsätzliche Entwicklung der Pandemielage nicht vorausgesagt werden.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, eine informelle Beteiligung durchzuführen, indem eine Präsenzveranstaltung durchgeführt wird. Weiterhin werden die Grundzüge der Planung, wie in den Verfahren W1 – W6, in einfacher Art und Weise im Rathaus sowie über das Internet bereitgestellt.

 

Es wird gebeten, das Beteiligungsverfahren einzuleiten und über die Art und Weise des Verfahrens zu entscheiden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2022

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

- 10.000

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

- 10.000

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

51120.427100

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Stammbaum:
21/1163   Aufstellung des Bebauungsplanes - W8 - Quartier zwischen Wilhelm-Geiler-Straße und Gartenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
21/1163-01   Bebauungsplan - W8 - Quartier zwischen Wilhelm-Geiler-Straße und Gartenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
21/1163-02   Bebauungsplan - W8 - Quartier zwischen Wilhelm-Geiler-Straße und Gartenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
21/1163-04   Bebauungsplan - W8 - Quartier zwischen Wilhelm-Geiler-Straße und Gartenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Beschluss über die Beteiligung   Bauamt   Beschlussvorlage