Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht.
Sachverhalt:Für die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14h – Ortskern Westerstede, Sondergebiet Einkaufszentrum – in Textform – wurde im vergangenen Jahr der Aufstellungsbeschluss gefasst. Zum Inhalt und zum Ziel der Planung wird auf die Ursprungsvorlage Nr. 22/1365 verwiesen.
Im Nachgang des Aufstellungsbeschlusses wurden vielfach Entwürfe über textliche Festsetzungen bzgl. der Einzelhandels mit dem Vorhabenträger, der Einzelhandelsgutachterin (Büro Dr. Janßen, Köln) sowie dem Planungsbüro NWP und der Verwaltung ausgetauscht. In der 5. Kalenderwoche wird ein Termin zur schlussendlichen Abstimmung der Festsetzung stattfinden. Die Vorlage wird danach entsprechend ergänzt.
Die Industrie- und Handelskammer Oldenburg wird frühestmöglich informiert und ihr Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.
Über die Kostenträgerschaft des Bauleitplanverfahrens ist noch zu entscheiden.
Es wird vorgeschlagen, die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger zu beschließen.
Ergänzung 19.02.2024 Die textlichen Festsetzungen wurden ergänzt und der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Über die Kostenträgerschaft des Verfahren ist noch zu entscheiden
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