Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 118 1. Änderung, Sondergebiet Erlebnishof, mit örtlichen Bauvorschriften - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Sachverhalt:
Das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB des oben genannten Bebauungsplanes wurde vom 11.03.2024 bis einschließlich zum 12.04.2024 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme nach § 4 Absatz 2 BauGB aufgefordert worden.
Über die eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereitet. Stellungnahmen von privater Seite sind nicht eingegangen.
Die vom Landkreis Ammerland angeregte Überarbeitung/Ergänzung des Immissionsschutzgutachtens wurde bereits in Auftrag gegeben und liegt als Anlage bei.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Satzungsbeschluss um Abschluss zu bringen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen Planzeichnung – Satzungsexemplar (wird nachgereicht) Überarbeitetes Immissionsschutzgutachten, LUX Planung, Oldenburg
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||