Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine informelle vorgezogene Bürgerbeteiligung durchzuführen. Hierbei werden die Grundzüge der Planung dargestellt, indem die Planunterlagen (Grundzüge der Planung) nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht. Die Unterlagen werden auch im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt. Weiter wird die Verwaltung wird mit einer vorgezogenen informellen Behördenbeteiligung auf Basis der Grundzüge der Planung beauftragt.
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 134 wurde im Februar des Jahres gefasst. Zum Inhalt und zum Ziel der Planung wird auf die Ursprungsvorlage Nr. 24/1620 verwiesen.
Das Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner, Rastede, wurde gebeten, die Grundzüge der Planung zu entwickeln, die in der Ausschusssitzung vorgestellt werden.
Weiterhin ist über die Art und Weise der Bürgerbeteiligung zu entscheiden. Wie auch in den großflächigen Überplanungen (Bebauungspläne W1-W8) sollte hier eine informelle vorgezogene Bürgerbeteiligung durchgeführt werden, um auf eventuelle Betroffenheit frühzeitig einzugehen. Bei diesem Schritt handelt es sich um eine freiwillige und zusätzliche Beteiligungsmöglichkeit. Daran anschließend folgt das „normale“ Bauleitplanverfahren mit der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB und der Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 BauGB, sodass eine dreistufige Beteiligungsmöglichkeit gegeben wird.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Grundzüge der Planung in einfacher Art und Weise im Internet sowie im Rathaus der Stadt Westerstede bereitzustellen. Des Weiteren sollten die Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert und gebeten werden, eine Stellungnahme abzugeben.
Es wird gebeten, das Beteiligungsverfahren einzuleiten und über die Art und Weise des Verfahrens zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen. Anlage/n:
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