Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Ferner wird den Entwürfen der 146. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans Nr. 135, Ocholterfeld, Gewerbegebiet Willerfang II, einschl. der Begründungen und Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Sachverhalt:Für das oben genannten Bauleitplanverfahren wurde vom 17.10.2025 bis einschließlich 07.11.2025 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Unterlagen können im Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Standort > Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung, veröffentlicht. Des Weiteren wurde die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen im Rathaus gegeben.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden. Ihnen wurde die Möglichkeit der Stellungnahme bis einschl. zum 12.11.2025 gegeben.
Über die eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen erstellen, die kurzfristig nach Fristende nachgereicht wird.
Ergänzung:
Die Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wurde nachgereicht. Im Ergebnis sind die Unterlagen in Bezug auf den Immissionsschutz (Gerüche und Lärm) sowie der Oberflächenentwässerung und des Naturschutzes (Kiefernwald) zu ergänzen. Bezüglich der Gerüche wurde seitens der Landwirtschaftskammer und einer privaten Stellungnahme vorgeschlagen, die Erweiterungsmöglichkeiten eines angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebes in die Berechnungen aufzunehmen; den Stellungnahmen wird nachgekommen. Die Verwaltung geht aufgrund von älteren bestehenden Gutachten von einer Vereinbarkeit der Belange aus. Des Weiteren ist eine Abwägung bezüglich der Biogasanlage (Störfallbetrieb) vorzunehmen, damit von den pauschalen Abstandsempfehlungen (200m) abgewichen werden kann; hier steht die Verwaltung bereits im Kontakt mit dem Betreiber der Biogasanlage. Auch hier wird davon ausgegangen, dass im Zuge der Abwägung die Vereinbarkeit besteht.
Die Verwaltung schlägt vor, die entsprechenden Unterlagen auszuarbeiten und dem Verwaltungsausschuss zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorzulegen. Sollten die Ergebnisse der Unterlagen Abweichungen von den Grundzügen der Planung erfordern, wird der Bauausschuss vor dem Verwaltungsausschuss beteiligt.
Finanzielle Auswirkungen:Keine. Die Vorhabenträgerin, die Stadtentwicklungsgesellschaft, übernimmt die Planungskosten.
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