Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.
Sachverhalt:Der Aufstellungsbeschluss der o.g. Bauleitplanung wurde im Oktober 2024 gefasst. Zum Inhalt und zum Ziel der Planung wird auf die Ursprungsvorlage Nr. 24/1728 verwiesen.
Das Planungsbüro NWP, Oldenburg, wurde gebeten, die Vorentwürfe zu entwickeln, die in der Ausschusssitzung vorgestellt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die Ziele der Planung zu informieren. Es wird gebeten, den Verfahrensbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:Die Vorhabenträgerin, die Stadtentwicklungsgesellschaft, übernimmt die Planungskosten. Anlage/n:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |