Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie durch Hinweisbekanntmachung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.
Sachverhalt:Die Firma Rudolf Bohlje Kraftfahrzeuge GmbH plant den Neubau einer Halle mit Werkstattbereich. Die Halle soll ebenso zur Präsentation sowie dem Umbau und der Anpassung von Neufahrzeugen dienen. Weiter werde eine kurzfristige Erweiterung des bestehenden Parkplatzes vorgesehen, für die der Landkreis Ammerland bereits eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt habe.
Für die Erweiterung des Betriebes mit der genannten Halle ist eine Bauleitplanung erforderlich. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss wurde im März 2025 gefasst; es wird auf die Beschlussvorlage Nr. 25/1847 verwiesen.
Nunmehr wurden durch das Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner, Rastede, die Vorentwürfe der 152. Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes 30N erstellt, die in der Sitzung präsentiert werden sollen. Die ersten Ergebnisse der Fachgutachten (Entwässerung und Lärm) werden ebenfalls vorgestellt.
Es wird gebeten, den Verfahrensbeschluss zu fassen, um die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.
(Geltungsbereich)
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Mit dem Vorhabenträger wird eine Vereinbarung zur Übernahme der Planungskosten abgeschlossen.
Anlage/n:
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