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Beschlussvorschlag:Der Bebauungsplan Nr. 59a – Westerloy, Am Denkmal, mit örtlichen Bauvorschriften im Verfahren nach § 13a BauGB – wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt. Aufgrund der einschlägigen Vorschriften des sog. „Bauturbos“ wird eine Bebauung ermöglicht. Sachverhalt:
Die bauliche Entwicklung in Westerloy wurde in den vergangenen Jahren des Öfteren im Ausschuss behandelt; auf die entsprechenden Vorlagen 22/1241 bis 22/1241-02 wird verwiesen.
Es wurde u.a. über die Vorbelastung von Sportlärm und landwirtschaftlichen Gerüchen sowie über die bauliche Identität, die Dorferneuerungsplanung (Sichtfenster) und der Vor- und Nachteile einer Hintergrundstückserschließung diskutiert. Als Zusammenfassung wird auf die beiden Anlagen dieser Beschlussvorlage verwiesen.
In der am 29.03.2023 stattgefundenen Informationsveranstaltung im Mühlenhof wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, einen gemeinsamen Arbeitskreis des Dorfes, der Politik und der Verwaltung für die Schaffung von Baumöglichkeiten in Westerloy zu bilden. Stattdessen wurde sich im Nachgang der Veranstaltung seitens des Dorfes dafür ausgesprochen, vorhandene Strukturen zu nutzen und straßenzugeordnet Potentiale für eine Bebauung zu suchen. Dieser Vorschlag wurde im Bauausschuss im Mai 2024 diskutiert und sollte entsprechend weiterverfolgt werden.
Die Stadtentwicklungsgesellschaft nahm daraufhin Kontakt zum Eigentümer eines bisher unbeplanten Grundstücks an der Straße „An der Biese“, das in der Dorferneuerungsplanung als Sichtfenster dargestellt wurde, auf. Nunmehr ist der Grunderwerb derart gesichert, dass in eine Planung eingestiegen werden kann.
(Geltungsbereich)
Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 59a, Westerloy, Am Denkmal mit örtlichen Bauvorschriften, zu fassen. Innerhalb des Geltungsbereiches können vier ortsbildtypische Wohnhäuser sowie eine Zuwegung für die hinterliegenden Flächen im nordöstlichen Bereich entstehen.
Aufgrund des sog. „Bauturbos“ besteht die Möglichkeit, das Vorhaben ohne klassisches Bauleitplanverfahren durchzuführen, was zu einer Kosten- und Aufwandsersparnis sowie zu einer zeitlichen Straffung führen wird. So schlägt die Verwaltung vor, ein städtebauliches Konzept inkl. örtlichen Bauvorschriften zu entwerfen, das für einen Zeitraum von zwei Wochen mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme veröffentlicht wird. Im folgenden Bauausschuss kann daraufhin über die eingegangenen Stellungnahmen berichtet und die Planung ggf. angepasst und/oder eine Bebauung freigegeben werden. Im Zuge des individuellen Baugenehmigungsverfahrens kann die Stadt Westerstede dann ihre sog. „Zustimmung“ zum Bauvorhaben erklären, wenn es den veröffentlichten Unterlagen entspricht. In der Sitzung des Bauausschusses kann hierüber näher berichtet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Die Kostenträgerin ist die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH.
Anlage/n:Bauliche Entwicklung in Westerloy – Präsentation Informationsveranstaltung Protokoll der Informationsveranstaltung
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