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Vorlage - 17/0289-01  

 
 
Betreff: Änderung der Gemeindegrenze in Teilbereichen zwischen der Gemeinde Wiefelstede und der Stadt Westerstede im Ortsteil Garnholt (Grenzweg);
hier: Anpassung des Gemeindegrenzverlaufes an das Vermessungsergebnis im Flurbereinigungsverfahren zur A 20 gem. Verfügung des Amtes für regionale Entwicklung Weser-Ems vom 08.08.2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
17/0289
Federführend:Leitung Dezernat I Bearbeiter/-in: Hinrichs, Rolf
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
12.12.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Die Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Wiefelstede und der Stadt Westerstede wird wie folgt beschlossen:

Der südliche Abschnitt des Grenzweges ab Mühlendamm bis zur geplanten A 20 geht insgesamt an die Stadt Westerstede.

Der nördliche Abschnitt des Grenzweges ab Garnholterdamm/Bramskampweg (Wiefelstede) bis zur geplanten A 20 geht insgesamt an die Gemeinde Wiefelstede.

 

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Sachverhalt:

Entsprechend  der Vorberatung und Beschlussfassung im letzten Straßen- und Wegeausschuss vom 23.10.2017 wird nunmehr dem Rat der Stadt Westerstede der Vorschlag zur Anpassung des Gemeindegrenzverlaufes im Rahmen des Vermessungsergebnisses der Flurbereinigung zur A 20 unterbreitet.

Bekanntlich wird durch die Planung der „Küstenautobahn A 20“ der Grenzweg getrennt, der zzt. teils den Grenzverlauf zwischen den vorgenannten Gemeinden darstellt. Die Trennung des Weges mit entsprechenden Auswirkungen in Zusammenhang mit dem Flurbereinigungsverfahren ist eine Folge aus dem Planfeststellungsverfahren.

Die Eigentumsverhältnisse an dem Grenzweg wurden schon in der Vergangenheit als problematisch und unklar angesehen und sollten nunmehr gemäß einer Absprache zwischen der Planfeststellungsbehörde, der Gemeinde Wiefelstede und der Stadt Westerstede bereinigt werden. Hierzu ist ein Verfahren zur Änderung der Gemeindegrenzen erforderlich.

Vereinbart wurde, dass der Abschnitt des Grenzweges, an dem eine Familie der Stadt Westerstede wohnt, zukünftig zum Gebiet der Stadt Westerstede gehört. Der Abschnitt des Grenzweges, an dem eine Familie der Gemeinde Wiefelstede wohnt, wird entsprechend dem Gemeindegebiet der Gemeinde Wiefelstede zugeordnet. Hierzu darf auf den beigefügten Lageplan verwiesen werden. 

Das Verhältnis der Tauschflächen beträgt 4.849 m² (Abgabe von Wiefelstede an Westerstede) zu 4.653 m² (Abgabe von Westerstede an Wiefelstede).

Das Schreiben des Amtes für regionale Entwicklung  Weser-Ems, die Flächenberechnung, der Ablaufplan einer Gemeindegrenzänderung sowie ein Übersichtsplan sind zur weiteren Information beigefügt.

 

Abschließend darf darauf hingewiesen und festgestellt werden, dass die Bereinigung der Gemeindegebietsgrenzen auch unabhängig vom Flurbereinigungsverfahren und damit dem geplanten Bau der A20 sinnvoll wäre, da die Zuständigkeiten hier bislang unzureichend geregelt sind.    

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Da die Neuvermessung der Wegeflächen  im Rahmen der Flurbereinigung erfolgt, entstehen für die Stadt Westerstede keine Kosten. Im Nachgang muss u. U. noch eine Ent- bzw. Neuwidmung des neuen Straßenareals nach der Regelung der neuen Grenzen erfolgen. Die weiteren Auswirkungen der Flurbereinigung in der Gesamtbetrachtung sind noch nicht absehbar. 

 

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Anlage/n:

Schreiben des Amtes für regionale Entwicklung  Weser-Ems mit Flächenberechnung,  Ablaufplan einer Gemeindegrenzänderung und Übersichtsplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen Grenzbereinigung (1733 KB)      
Stammbaum:
17/0289   Flurbereinigungsverfahren A20 - Garnholt - Bereinigung der Gemeindegrenze im Bereich "Grenzweg"   Bauamt   Beschlussvorlage
17/0289-01   Änderung der Gemeindegrenze in Teilbereichen zwischen der Gemeinde Wiefelstede und der Stadt Westerstede im Ortsteil Garnholt (Grenzweg); hier: Anpassung des Gemeindegrenzverlaufes an das Vermessungsergebnis im Flurbereinigungsverfahren zur A 20 gem. Verfügung des Amtes für regionale Entwicklung Weser-Ems vom 08.08.2017   Leitung Dezernat I   Beschlussvorlage